22-04-TdB-Sozialwahl-2023

SOZIALWAHLEN 2023

Informationen zu den Sozialwahlen 2023

 

Am 31. Mai 2023 finden die nächsten Sozialwahlen statt. Mit der Ankündigung des Wahltermins haben der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß, und seine Stellvertreterin, Daniela Kolbe, den offiziellen Startschuss für die Vorbereitung der Sozialwahlen 2023 gegeben. Diese sind auch bei dem CGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften in vollem Gange.

Die wichtigsten Fragen zu den Sozialwahlen haben wir für Sie nachstehend kurz beantwortet.

Was sind Sozialwahlen überhaupt?

Die Wahlen in der Sozialversicherung, kurz als Sozialwahlen bezeichnet, gibt es bereits seit 1953. Sie finden alle sechs Jahre statt. Hierbei werden die sogenannten Selbstverwaltungsparlamente der Sozialversicherungsträger gewählt.  Dazu zählen die  Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die Sozialwahlen sind nach der Europa- und der Bundestagswahl die drittgrößten Wahlen in Deutschland.

 

Wer wird da gewählt?

Gewählt werden  ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter aus dem Kreis der Versicherten und der Arbeitgeber in dieVertreterversammlungen und Verwaltungsräte der Sozialversicherungsträger.  Sie beschließen beispielsweise die Haushalte und entscheiden somit über die Verwendung der Beitragsgelder.

Man spricht daher auch von Selbstverwaltungsparlamenten, da die Versicherten und Arbeitgeber, durch ihre gewählten Vertreter über wesentliche Belange der Sozialversicherung, also sprich etwa ihrer Krankenkasse,  entscheiden.

 

Wie wird gewählt?

Es gibt zwei Verfahren, nach denen die Vertreter bestimmt werden:

Bei den Wahlen mit Wahlhandlung, den sogenannten Urwahlen, werden die Versicherten zur Wahl aufgerufen.

Bei den Wahlen ohne Wahlhandlung handeln die bisher beteiligten Organisationen bei den Sozialversicherungsträgern aus, wer in den kommenden sechs Jahren weiter im Amt bleibt, wer ausscheidet und wer neu hinzukommen soll. Man spricht von sogenannten Friedenswahlen. Es werden nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als in der Vertreterversammlung oder im Verwaltungsrat vertreten sein können.

 

Wer kandidiert  zu den Sozialwahlen?

Bei den Sozialwahlen treten keine Parteien an. Gewählt werden sogenannte Listen. Auf dem Wahlzettel stehen also keine Personen, sondern die Namen von Organisationen, die Kandidatinnen und Kandidaten in die Selbstverwaltungsparlamente entsenden wollen.  Dies sind etwa Gewerkschaften, Vereinigungen von Versicherten oder Vereinigungen der Arbeitgeber.

Der CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften sind derzeit bundesweit bei 57 Trägern der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung in den Vertreterversammlungen und Verwaltungsräten vertreten. Der CGB wird auch zu den Sozialwahlen 2023 wieder mit eigenen Vorschlagslisten etwa bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung antreten.

 

Kann ich selbst auch kandidieren?

Ja. Voraussetzung ist, dass Sie in einer CGB Mitgliedsgewerkschaft organisiert sind und Mitglied bzw. Versicherter des Trägers der Sozialversicherung sind, für den sie kandidieren wollen.  

Wenn Sie künftig ehrenamtlich im Verwaltungsrat oder in der Vertreterversammlung mitarbeiten möchten und Lust haben, sich für die Interessen der Versicherten zu engagieren, können Sie gerne Kontakt mit uns oder Ihrer Mitgliedsgewerkschaft aufnehmen.

Die Kontaktdaten finden Sie hier auf der Internetseite unter der Rubrik Kontakt und im Impressum

 

Wann und wie wird gewählt?

Bei den Sozialversicherungsträgern bei denen Wahlen mit einer aktiven Wahlhandlung (Urwahlen) stattfinden, ist der 31. Mai 2023 Stichtag für die Stimmabgabe. Urwahlen finden unter anderem bei der Deutschen Rentenversicherung Bund statt.

 

Kann ich auch online wählen?

Im Rahmen eines Modellprojekts hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die Einführung von fakultativen Online-Wahlen bei den Sozialwahlen 2023 zu erproben. Online kann jedoch nur bei den Krankenkassen gewählt werden, nicht aber bei den Rentenversicherungsträgern. Die Wahlberechtigten der Deutschen Rentenversicherung Bund können ihre Stimme weiterhin nur per Briefwahl abgeben. Die Wahlberechtigen bei den teilnehmenden Krankenkassen haben die Möglichkeit, zu entscheiden, ob sie ihre Stimme online oder per Briefwahl abgeben wollen. Wer also wie gewohnt per Brief wählen möchte, kann dies natürlich auch weiterhin tun.

 

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialversicherung/Sozialversicherungswahlen/sozialversicherungswahlen-faq.html

 

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Arbeitgebende sind laut BAG allgemein zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 19. September 2022 ein Grundsatzurteil zur Pflicht der Arbeitszeiterfassung gefällt. Bei europarechtskonformer Auslegung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz eine Pflicht für den Arbeitgeber zur allgemeinen Arbeitszeiterfassung. Die Anforderungen des EuGH aus seinem Urteil vom 14. Mai 2019 gelten, als ob es eine entsprechende gesetzliche Regelung gäbe. Wie diese Pflicht zur Arbeitszeiterfassung von der Politik ausgestaltet wird, bleibt noch abzuwarten.

Die Arbeitszeiterfassung ist häufig ein Reibungspunkt zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten. Vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) wollte nun ein Betriebsrat erreichen, dass im Unternehmen ein Arbeitszeiterfassungssystem eingeführt wird. Genau genommen wollte der Betriebsrat feststellen lassen, er hätte das Initiativrecht, ein Arbeitszeiterfassungssystem im Betrieb einzuführen.

Kein Initiativrecht für den Betriebsrat

Das BAG in Erfurt hat nun entschieden: der Betriebsrat hat kein Initiativrecht für die Einführung eines elektronischen Systems zur Arbeitszeiterfassung. Denn dieses Initiativrecht würde auf dem Recht auf Mitbestimmung nach § 87 BetrVG beruhen. Das Mitbestimmungsrecht besteht nach § 87 Abs. 1 BetrVG jedoch nur, soweit der Sachverhalt nicht schon gesetzlich geregelt ist.

     » Das BAG in Erfurt hat nun entschieden: der Betriebsrat hat kein Initiativrecht für die Einführung eines elektronischen Systems zur Arbeitszeiterfassung.«

Bislang gab es keine ausdrückliche gesetzliche Regelung über eine allgemeine Arbeitszeiterfassung. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bspw. sah in § 16 Abs. 2 ArbZG vor, dass Arbeitszeiten aufzuzeichnen sind, die über 8 Stunden am Tag hinausgehen. Das BAG hat nun in seinem Urteil festgestellt, dass nicht das ArbZG, aber das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schon eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung enthält. So besteht mit § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG nach BAG-Auffassung schon jetzt eine Pflicht für den Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung.

 

EU-Konforme Auslegung

Im Wortlaut des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG findet sich keinerlei Andeutung zur Erfassung der Arbeitszeit. Es geht allgemein darum, dass der Arbeitgeber eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer anstreben muss.

Das BAG legt diese Vorschrift europakonform aus und berücksichtigt dabei eine Entscheidung des EuGH aus dem Jahre 2019. Am 14. Mai 2019 hatte der EuGH festgestellt, dass die Mitgliedstaaten der Union ihre Unternehmen zur Einführung eines Zeiterfassungssystems verpflichten müssen. Das Zeiterfassungssystem muss eine objektive, verlässliche und leicht zugängliche Messung von den geleisteten Arbeitszeiten der Arbeitnehmer gewährleisten.

Das Entscheidende an diesem EuGH-Urteil ist, dass der EuGH die europäische Arbeitszeitrichtlinie aus dem Jahre 2003 einfach auslegte und so auf die Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit kam. Damit war die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schon immer durch diese Richtlinie, die die Gesundheit der Arbeitnehmer schützen will, vorgegeben. Jedoch ist der Gesetzgeber in Deutschland diesen Vorgaben aus Luxemburg bislang nicht nachgekommen und hat noch keine Umsetzung geschaffen.

 

Ein Paukenschlag der keiner ist

Da die Umsetzungsfristen der europäischen Arbeitszeitrichtlinie längst abgelaufen waren, galt diese Entscheidung des EuGH unmittelbar in Deutschland. Arbeitgebernahe Juristen sprechen beim BAG-Urteil von einem „Paukenschlag“. Dabei war im Grunde klar, dass das EuGH-Urteil aus 2019 unmittelbar in Deutschland wirkt, weil die europäische Arbeitszeitrichtlinie (in der Auslegung des EuGH) durch Ablauf der Umsetzungsfristen unmittelbar in Deutschland gilt.

 

     »Arbeitgebernahe Juristen sprechen beim BAG-Urteil von einem „Paukenschlag“.«

Das BAG übernimmt daher die Entscheidung des EuGH wie eine gesetzliche Regelung. Nach unionsrechtskonformer Auslegung ergibt sich nun aber aus dem ArbSchG eine solche gesetzliche Regelung. Das BAG hat im Grunde also nur die Art und Weise klargestellt, wie der „Paukenschlag“ des EuGH aus Mai 2019 in Deutschland wirkt, eben durch Vorrang des Europarechts und nicht durch weite Auslegung der deutschen Vorschriften.

 

Ein Pyrrhussieg für den Arbeitgeber

Die Niederlage des Betriebsrats vor Gericht ist ein Pyrrhussieg für die Arbeitgeberseite. Zwar wurde festgestellt, dass dem Betriebsrat kein Initiativrecht zu Einführung des Zeiterfassungssystem zukommt. Jedoch nur zu dem Preis der richterlichen Feststellung, dass der Arbeitgeber zu der Einführung schon längst gesetzlich verpflichtet ist.

Im Gegensatz zu einem möglichen Initiativrecht des Betriebsrats, welches erst im Einzelfall hätte angewendet werden müssen, trifft dieser Ausgang des Verfahrens nun jeden Arbeitgeber in Deutschland. Hiernach ist der Arbeitgeber zur Zeiterfassung aller Arbeitszeit verpflichtet, entsprechend den Grundsätzen im Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019.

 

Der Gesetzgeber ist gefordert

Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung ist in vielem noch offen. Fest steht nur, sie muss sich an dem Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019 orientieren. Mit dieser Aufgabe ist jetzt der deutsche Gesetzgeber betraut. Nach dem EuGH ist die Festlegung der Form der Arbeitszeiterfassung allein Sache des Landesgesetzgebers. Auch kann der deutsche Gesetzgeber weitergehende Regelungen vorsehen. Diese können über die Entscheidung des EuGH hinausgehen oder besondere Detailregelungen für einzelne Branchen vorsehen. Bislang aber hat die Politik dazu noch keine genauen Pläne vorgelegt. Bis zu einer solchen Regelung müssen die Arbeitgeber und die Arbeitsgerichte die Entscheidung des EuGH vom 14. Mai 2019 wie eine Ergänzung zu § 3 ArbSchG anwenden.

 

 
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Koalitionsvertrag der Ampel – Gute Perspektiven für uns?

Der Koalitionsvertrag der zukünftigen Ampelkoalition enthält zentrale Punkte, die die uns angeschlossenen Branchen unmittelbar betreffen. Der Aufbruch Deutschlands in eine digitale Zukunft ist ein wichtiger Schwerpunkt, aber auch für die Themen Weiterbildung, Mitbestimmung oder mobiles Arbeiten wurden Perspektiven aufgezeigt. Wo gibt es positive Akzente, welche Punkte sind kritisch einzuschätzen und an welchen Stellen erwarten wir mehr Bewegung.                  

Eine kurze Bestandsaufnahme.

Die Nationale Weiterbildungsstrategie

Grundsätzlich begrüßen wir die Nationale Weiterbildungsstrategie. Die von uns vertretenen Branchen, insbesondere die Automobilbranche, sind vom digitalen Wandel stark betroffen. Lebenslanges Lernen ist jetzt für die meisten Arbeitnehmer eine Notwendigkeit. Von daher sehen wir die vorgestellten Fördermöglichkeiten als wichtige Schritte in die richtige Richtung. Ein gesetzlich garantiertes Recht auf Weiterbildung wäre aber wünschenswert; es würde weitere Chancen erhöhen, Barrieren abbauen und dadurch den deutschen Arbeitsmarkt deutlich aufwerten.

Wir fordern insbesondere mehr Qualifizierungen für Menschen, die schon länger im Beruf stehen. Sie haben häufig das Nachsehen, während Lehrpläne für Ausbildungsberufe stetig an die aktuellen technischen Entwicklungen angepasst werden. Kurse im Bereich der Produktionssysteme, Warenwirtschaftssysteme, Fahrzeugelektronik oder Programmierung schaffen eine wichtige Voraussetzung für die digitalen Anforderungen. Da Englisch zunehmend Unternehmenssprache wird, halten wir außerdem eine fachspezifische Sprachförderung für essenziell, damit alle Arbeitnehmer Teil der globalisierten Arbeitswelt bleiben.

Ein wichtiges Anliegen ist uns die Weiterbildung zum Meister. Diese Qualifizierung ermöglicht Arbeitnehmern ohne akademischen Abschluss den beruflichen Aufstieg. Wir setzen uns für eine bessere finanzielle Unterstützung und ein ausreichendes Zeitfenster ein, um mehr Meisterabschlüsse zu ermöglichen.

Der Mindestlohn

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro angehoben wird. Eine grundsätzlich positive Maßnahme, denn in Deutschland sind rund zehn Millionen Menschen im Niedriglohnsektor beschäftigt. Betroffen sind vor allem Frauen, Alleinerziehende, Ostdeutsche und Menschen mit Migrationshintergrund. Bedenklich ist aber, dass die Tariflohnstruktur in Deutschland dadurch stark in Bewegung gerät. Die Löhne für Ungelernte und Fachkräfte nähern sich immer weiter an. Deshalb fordern wir Arbeitgeber dazu auf die Löhne der Fachkräfte so weit anzuheben, dass der Abstand gewahrt wird, der nötig ist, um Menschen zu signalisieren, es lohnt sich, eine Ausbildung oder Qualifizierung zu absolvieren.

Die Tarifautonomie

Bereits seit einigen Jahren ist eine steigende Tarifflucht zu beobachten. Die gewerkschaftliche Arbeit, das Engagement für gute Tarifabschlüsse und die Stärkung der Tarifautonomie sind davon stark bedroht. Hier haben die Koalitionspartner das Problem erkannt, müssten aber einen konkreten Maßnahmenkatalog erarbeiten, um dem entgegenzusteuern.

Des Weiteren sieht der Koalitionsvertrag vor, dass die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an einen „repräsentativen“ Tarifvertrag der jeweiligen Branche gebunden sein muss. Das Kriterium der „Repräsentativität“ wird hierbei nicht weiter definiert und lässt damit einen Spielraum für willkürliches Handeln zu. Unternehmen, die sich durch einen Haustarifvertrag mit fairen und sicheren Arbeitsbedingungen auszeichnen, werden so von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen. Diese Vorgehensweise betrachten wir als nicht akzeptabel!

Mitbestimmung

Der Betriebsratsarbeit werden mehr Rechte und Möglichkeiten eingeräumt. Betriebsräte können jetzt selbst entscheiden, ob sie analog oder digital arbeiten. Auch die im März anstehenden Betriebsratswahlen sollen online abgehalten werden können. Dies ist zunächst ein Pilotprojekt. Das ist begrüßenswert, in einem digitalen Zeitalter unter Corona-Bedingungen aber auch kein bahnbrechendes Novum.

Dazu passt, dass auch die Gewerkschaften mehr virtuelle Befugnisse bekommen. Sie haben jetzt das Recht auf einen digitalen Zugang in den Betrieben. In Zeiten von Homeoffice ist das begrüßenswert, denn wie sonst sollen Gewerkschaften über ihre Arbeit informieren und neue Mitglieder anwerben.

Arbeitszeit und Arbeitsort

Flexible Arbeitszeitmodelle sollen künftig ermöglicht werden. Arbeitnehmer können nun leichter durchsetzen, im Homeoffice zu arbeiten, und das mobile Arbeiten soll EU-weit unproblematisch sein. Die organisatorischen Anforderungen an die Arbeitgeberpflichten werden erheblich reduziert. Das passt nun das Homeoffice endlich an die betrieblichen Realitäten an.

Am Grundsatz des Acht-Stunden-Tages wird zunächst festgehalten. Aber schon 2022 soll eine befristete Regelung eingeführt werden, die über Tarifverträge eine Aufweichung dieser Regel ermöglicht. Damit könnte die derzeitige Höchstarbeitszeit von zehn Stunden pro Tag überschritten werden. Im Sinne der Arbeitnehmergesundheit ist diese Regelung sehr kritisch zu sehen.

 

Fazit: Die Koalition hat sich das Thema Digitalisierung als ein Kernthema der nächsten vier Jahre auf die Fahne geschrieben. Das ist gut, denn der digitale Wandel beeinflusst unsere Arbeitswelt. Darauf muss mit politischen Wegmarken reagiert werden. Gute Ansätze lassen sich bei den Themen Weiterbildung, Mitbestimmung und mobilem Arbeiten erkennen. Vieles davon wurde aber zu zaghaft angepackt und bedarf einer deutlichen Schärfung.

 

 

Bemerkung: Quellen werden auf Anfrage zugeschickt.

 

 V.i.S.d.P.

Clara Specht

Hauptverwaltung Stuttgart

Jahnstr. 12
70597 Stuttgart

Telefon: 0711 248 47 88 24

E-Mail:
specht(at)cgm.de

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Mehr fördern statt fordern

PM Nr. 21/2022

Stuttgart, den 26.07.2022

Der CGM-Bundesvorsitzende Reiner Jahns ist überzeugt, die Kritik am Bürgergeld geht in die falsche Richtung. Eine Debatte über Zwang führt zu keiner nachhaltigen Befähigung von Leistungsempfängern für eine Teilhabe am Arbeitsmarkt. Durch eine fortbildungsorientierte Förderung hingegen könnte die deutsche Wirtschaft erheblich profitieren.

Eine »Sanktionsfreiheit« bei Sozialleistungsempfängern ist umstritten. Aber in der laufenden Debatte um das Bürgergeld macht es laut Reiner Jahns, Bundesvorsitzender der Christlichen Gewerkschaft Metall, keinen Sinn, den Fokus auf diese Frage zu legen. Denn erstens habe dies Minister Heil nicht vor und zweitens sind Sanktionen eine Randerscheinung. „Die große Mehrzahl der Menschen in der Grundsicherung kommen doch nie mit Sanktionen in Kontakt. Das Ganze ist eine populistische Schein- und Neiddebatte.“, so der CGM-Bundesvorsitzende.

Auch die Forderung der FDP auf die Erhöhung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für alle Bürgergeld-Bezieher sieht Jahns kritisch. Setzt sie seiner Meinung nach doch den falschen Anreiz auf Verharren in nicht nachhaltigen Strukturen. „Gerade bei erwachsenen Beziehern, die weder Schüler noch Student oder Azubi sind, sollten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung das Ziel sein. Ansonsten schieben wir das Problem in Form von extremer Altersarmut nur hinaus. Statt auf Neben- und Aushilfsjobs sollte hier eher auf Förderung und Fortbildung gesetzt werden.“ Dabei könnte das Bürgergeld helfen, damit sich die Leute sorgenfreier und somit effektiver um eine sinnvolle Perspektive bemühen können.

Für den CGM-Bundesvorsitzenden ist klar, in Deutschland muss viel mehr in die Bevölkerung investiert werden. „Wir haben einen riesigen Fachkräftemangel. Die Frage sollte nicht sein, wie ich Leistungsempfänger durch Zwang zum Arbeiten treibe. Viel entscheidender ist doch, wie bilde ich sie fort und mache sie dauerhaft fit für den Arbeitsmarkt.“

Reiner Jahns ist überzeugt: „Generelles Ziel muss sein, den Leuten eine nachhaltige Perspektive zu schaffen. Davon profitieren dann auch wieder Wirtschaft und Gesellschaft.“

Mitgliedschaft-im-CGGB

Schluß mit Lindners Wahlgeschenken für Besserverdienende

Der CGB-Landesverband Bremen spricht sich gegen das von Bundesfinanzminister Lindner geplante „Inflationsausgleichsgesetz“ aus. Nach den Plänen des Ministers werden hauptsächlich hohe Einkommen entlastet. Die kalte Progression darf nicht als Vorwand für Klientelpolitik ausgenutzt werden.

Mit seinem geplanten „Inflationsausgleichsgesetz“ präsentiert sich Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) einmal mehr als Lobbyist der Wirtschaft und der Besserverdienenden. Er sperrt sich nicht nur gegen die Einführung einer Übergewinnsteuer, wie sie in anderen EU-Ländern bereits existiert, sondern nimmt jetzt auch die kalte Progression zum Anlass für ein Gesetzespaket, dass vor allem Bezieher hoher Einkommen zugutekommen würde.

 
»kalte Progression, darf nicht als Vorwand für Klientelpolitik genutzt werden«

Der auch vom CGB immer wieder geforderte Ausgleich der steuerlichen Mehrbelastung der Beschäftigten durch die Nichtanpassung der Steuertarife an die Inflation, die sogenannte kalte Progression, darf nicht als Vorwand für Klientelpolitik genutzt werden. Angesichts einer Inflationsrate, die durch Lohn- und Einkommenssteigerungen oder Rentenanpassung auch nicht annähernd ausgeglichen wird, sowie der beschlossenen Gasumlage, die die Gaspreise weiter in die Höhe treibt, bedarf es nach Auffassung des CGB vorrangig direkter finanzieller Hilfen, insbesondere für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Der CGB verweist darauf, dass rund 30 Prozent aller Haushalte in Deutschland die für dieses Jahr zu erwartenden Energiekostennachzahlungen aus ihrem laufenden Einkommen bestreiten müssen, da sie über keinerlei Sparguthaben oder Rücklagen verfügen.

 

Hohe Inflationsrate

CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph: „Wer seinen Lebensunterhalt vollständig auslaufenden Einnahmen bestreiten muss, ist von einer hohen Inflationsrate besonders betroffen und kann durch Mietpreissteigerungen und Forderungen nach Energiekostennachzahlung aufgrund sprunghaft gestiegener Gaspreise in existentielle Schwierigkeiten geraten. Ich verweise nur auf die Stadtwerke Essen, die zum Januar 2023 eine Gaspreiserhöhung um fast 100 Prozent angekündigt haben, in der die am Herbst fällige Gasumlage noch gar nicht berücksichtigt ist. Bei einem durchschnittlichen Gasverbrauch von 11.200 Kilowattstunden für eine 80 Quadratmeter große Wohnung – durchschnittliche Wohnungsgröße in Bremen – bedeutet die Preiserhöhung für die Mieter Mehrkosten von 784 Euro im Jahr. Solche Preiserhöhungen können Haushalte mit niedrigem Einkommen nicht alleine stemmen. Deshalb ist schnelle Hilfe angezeigt.“

Als Instrumente für eine schnelle finanzielle Hilfe kommen für den CGB insbesondere eine weitere Energiepauschale sowie die vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung vorgeschlagene Gaspreisdeckelung in Betracht, wobei die Energiepauschale diesmal nicht auf einkommenssteuerpflichtige Beschäftigte beschränkt, bleiben darf, sondern auch Mini-Jobbern, Hartz IV-Beziehern und Renten-Empfängern zugutekommen muss.

 

Kontakt:
Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)
CGB-Landesverband Bremen

Kirchhuchtinger Landstr. 170
28259 Bremen
Telefon 0421-32 33 31
Telefax 0421-32 33 21

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Große Summe, kleine Wirkung

PM Nr.13/2022

Stuttgart, den 01.06.2022

Die Christliche Gewerkschaft Metall kritisiert das 9-Euro-Ticket der Ampel-Regierung. Eine teure Einmalzahlung ohne nachhaltige Wirkung.

2,5 Milliarden Euro, so viel lässt sich der Bund seine Werbe Abo-Aktion von Juni bis August für den ÖPNV kosten. Im Interview mit dem Deutschlandfunk bezeichnete Bundesverkehrsminister Wissing (FDP) diese einmalige Aktion als Feldversuch, den er als großen Gewinn verkaufen möchte. Zur Begründung meint er: „Wir können dann am Ende auch die Daten analysieren und wissen genau, was müssen wir verbessern, um Menschen auf den ÖPNV umsteigen zu lassen.“

Ein zweifelhaftes Experiment, das den Bürger teuer zu stehen kommt und kaum Mehrwert schafft. Verkehrsverbünde, wie der VBB oder der VVS, gaben schon bekannt, Infrastruktur Maßnahmen – mitunter absichtlich in die Sommerferien gelegt – können nicht verschoben und die Taktung nicht erhöht werden. Die vorgeschlagenen Lösungsstrategien, wie nicht zu den Hauptverkehrszeiten zu reisen oder das Fahrrad nicht mitzunehmen, gehen jedoch an der Lebenswirklichkeit der berufstätigen Bevölkerung völlig vorbei.

Warum der Minister das Experiment zum Datensammeln benötigt, ist fragwürdig. Ist doch schon lange offensichtlich, was benötig wird, um den ÖPNV in Deutschland effektiver und attraktiver zu gestalten. Zunächst wäre da das Problem der ansprechenden Preisgestaltung. Um wirklich die Leute zu einem nachhaltigen Mobilitätswechsel zu bewegen, müsste diese natürlich von Dauer sein. Aber auch das ist nur ein kleiner Punkt. Viel wichtiger sind eine dichtere Taktung, engmaschigere Streckennetze – insbesondere im ländlichen Raum – und viel weniger Ausfälle. Alles schon lang bekannte Baustellen im deutschen ÖPNV. Dafür bedarf es keiner bundesweiten Feldversuche.

Reiner Jahns, der Bundesvorsitzende der CGM findet: „Das Geld gehört nicht als Einmalzahlung verbrannt, sondern nachhaltig investiert. Echte Zukunftsinvestitionen sind nicht nur drei Monate wirksam!“

© bluedesign  ADOBE STOCK - 236256449    Rente, Eintritt, Renteneintritt, 63, 65, 67, 70, Anhebung, Schild, Renteneintrittsalter, Schilder, Rentner, später, Lebensarbeitszeit, erhöhen, schrittweise, Illustration, erhöht, Beginn, Alter, Zahlen, Ziffern, Flexirente, Rentenlücke, mit, Hintergrund, Info, Hinweis, Politik, Diskussion, Alterssicherung, Rentenpolitik, Problem, Arbeitsjahre, Lebensabend, Lebensjahre, Pension, Rentenbeginn, Ruhestand, Versorgung, Vorsorge, Rentenversicherung, anheben, Rentenbeginn, Altersrente, angehoben, Rentenbeginnrechner, Deutschland, Gesetz, Wegweiser, Zukunft

Rente mit 70 wäre der falsche Weg

PM Nr. 22/2022

Stuttgart, den 08.08.2022

Die Christliche Gewerkschaft Metall spricht sich entschieden gegen eine Rente mit 70 aus. Der CGM-Bundesvorsitzende Reiner Jahns stellt klar, eine Erhöhung des Renteneintrittsalters ist für viele Beschäftigte in Deutschland nicht realistisch.

Für die derzeitigen Überlegungen des Gesamtmetall Präsidenten Stefan Wolf bezüglich einer Rente mit 70 hat Reiner Jahns, Bundesvorsitzender der CGM, kein Verständnis. Er findet dazu deutliche Worte. „Das geht gar nicht. Eine Rente mit 70 ist nichts anderes als eine Rentenkürzung durch die Hintertür. Man bestraft damit Leute, die ihr Leben lang in die Rentenkasse einzahlen.“

 
»Eine Rente mit 70 ist nichts anderes als eine Rentenkürzung durch die Hintertür.«

Bis 70 arbeiten zu müssen, ist auch auf keinen Fall als eine Vorsorge gegen Altersarmut zu sehen. Jahns stellt klar: „Die Rente mit 70 geht gänzlich an der Realität vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorbei. Wenn man mit Abschlägen in die Rente geht, ist das keine Vorsorge gegen Altersarmut. Das ist kein Weg aus der Altersarmut, sondern der beste Weg direkt hinein.“

Auch ist eine Rente ab 70 kein gangbarer Weg, um die Rentenkasse zu entlasten. Die entscheidenden Stellschrauben sind nach Jahns statt dem Renteneintrittsalter die Versicherungspflicht oder die Erwerbsquote. „Man kann das Renteneintrittsalter nicht ewig steigern. Gerade angesichts des Fachkräftemangels sollte der Fokus auf besserer Qualifizierung und Integration in den Arbeitsmarkt liegen. Nur so schafft man für unsere gesetzliche Rentenversicherung eine gesunde Zukunftsperspektive.“

Aber genau auf diese Perspektive kommt es bei einer Rentenreform an. „Am Anfang all dieser Überlegungen steht immer das Aufkündigen der Solidarität. Eine Rente mit 70 ist unsozial und der erste Schritt hin zum Ende der gesetzlichen Rentenversicherung.“

© Wolfilser ADOBE STOCK - 521628692   Gasumlage steht gedruckt auf einem Holzstempel

Die Gasumlage ist unsozial und ungenau

Die Christliche Gewerkschaft Metall kritisiert die von der Bundesregierung beschlossene befristete Gasumlage als ungerecht und ungenau. Der CGM-Bundesvorsitzende Reiner Jahns findet es unsozial, dass für Endverbraucher die Kosten explodieren sollen während Konzerne satte Gewinne einfahren und von der Umlage profitieren.

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab dem 1. Oktober Gasimporteure ihre Mehrkosten durch eine Umlage auf die Verbraucher abgeben können. Der CGM-Bundesvorsitzende Reiner Jahns sieht hier eine extreme Mehrbelastung auf die Bürger zurollen. „Die Gasumlage wird die Leute hart treffen. Wir leben hier nicht in südlichen Ländern. Wir müssen im Winter heizen.“ Auch betrifft die Umlage, wie Jahns deutlich macht, nicht nur die direkt vom Gas abhängigen Endverbraucher. „Diese Umlage wird die Inflationsrate kräftig ankurbeln. Das betrifft alle. Und wenn zum Beispiel Lebensmittel durch die Bank teurer werden, leiden dann besonders die sozial Schwächsten darunter.“

 
»Wir leben hier nicht in südlichen Ländern. Wir müssen im Winter heizen.«

Angesichts der möglichen Alternativen hält Jahns die Gasumlage für den völlig falschen Weg. „Eine Energiepreisdeckelung und dann im Extremfall eine staatliche Unternehmensrettung aus Steuergeldern wäre da wahrscheinlich die sozialere und sauberere Lösung gewesen. So trifft es durch die explodierenden Kosten die Kleinen unproportional hart.“

Auch zweifelt Jahns, ob eine Rettung für den Großteil der Unternehmen, welche Gelder aus der Umlage beantragt haben, überhaupt notwendig ist. „Klar muss ein Kollaps unserer Gasversorgung verhindert werden. Aber solange ein Konzern wie die österreichische OMV seinen Aktionären hohe Dividenden auszahlen kann, muss er nicht gerettet werden.“

Dass Konzerne, die gar nicht darauf angewiesen sind, von der Umlage profitieren können, findet der CGM-Bundesvorsitzende höchst unmoralisch. „Selbst Unternehmen wie RWE, die sehen wie unmoralisch diese ganze Geschichte ist, müssen ihre Rechtsansprüche wahren und geltend machen. Sollten das wirklich die Folgen sein, ist der Gasumlage handwerklich schlecht gemacht und kommt die Bürger teuer zu stehen.“

 
»Die Gasumlage ist ein ungenaues und ungerechtes Instrument.«

Bei solchen Aussichten hat Jahns eine klare Meinung zu den Plänen der Ampel-Koalition. „Die Gasumlage ist ein ungenaues und ungerechtes Instrument. Klar, Energie muss bezahlbar sein. Aber es kann nicht sein, dass die Kosten plötzlich für den Endverbraucher explodieren und Konzerne alle Risiken externalisieren können. Das ist unsozial!“

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Freie Gewerkschaften müssen in Europa ihre Arbeit machen können!

CGB fordert massives Einschreiten gegen Gewerkschaftsverbote in Belarus.

Lukaschenko verbietet in Belarus die Arbeit unabhängiger Gewerkschaften. Nach massiver Kritik an den Verhältnissen in Belarus werden den Gewerkschaftern extremistische Aktivitäten vorgeworfen.

Grundlage einer modernen Gesellschaft ist neben der Garantie der Menschenrechte vor allem die gedankliche und politische Freiheit ohne Unterdrückung und Bevormundung durch den Staat. Das gilt für jede Art politischer Betätigung, auch für die gewerkschaftspolitische. Das ist die Tradition, die das Zusammenleben in Europa über die letzten Jahrzehnte geprägt hat.

Die Freiheit, seine Interessen selbst zu vertreten, die wichtigen Dinge selbst in die Hand zu nehmen und sich seine Interessenvertretung selbst auszuwählen, ist die Voraussetzung für den gesamtgesellschaftlichen Konsens. Freiheit kennt nicht nur keinen Monopolanspruch, er kennt vor allem kein staatliches Verbot von gesellschaftspolitischer Betätigung.

Eine Situation wie in Belarus ist in modernen Gesellschaften, die in friedlicher Koexistenz leben und in der breiten Diskussion den besten Weg finden sollten, ein unerträglicher Zustand. Wir haben hier einen Rückschritt in den Autokratismus vergangener Jahrhunderte, der keine Schule machen darf.

Es macht aber keinen Unterschied, ob der Staat selbst gewerkschaftspolitische Betätigung verbietet oder ob er sich der Justiz bedient, die aufgrund utopischer Anforderungen Gewerkschaften attestiert, dass sie nicht in der Lage seien als kleinere Organisation ihre Aufgaben zu erfüllen, obwohl sie das jahrelang ohne jeglichen Missbrauch getan haben. Das Ergebnis ist das gleiche, freie Gewerkschaften können ihre Arbeit nicht mehr machen und die gesellschaftspolitischen Fragen nicht mehr mitgestalten. Auch der permanente Versuch bestimmter politischer Kräfte, durch immer wiederkehrende Gerichtsverfahren kleinere Gewerkschaften aus der Tarifarbeit zu drängen, ist ein Schlag ins Gesicht der Gewerkschaftsfreiheit und ein Rückschritt in autokratisches Gedankengut.

Das können wir uns nicht gefallen lassen! Selbstverantwortung und Vernunft verbunden mit der Möglichkeit die Regelung der verschiedenen Belange des Arbeitslebens in einer Gemeinschaft selbst in die Hand zu nehmen, braucht keine staatlichen Verbote und keine Regulierung durch die Justiz. Die Vielfältigkeit des Arbeitslebens und die unterschiedlichen Weltanschauungen müssen sich auch in der Vielfältigkeit freier Gewerkschaften widerspiegeln.

Unser Leben ist abwechslungsreich, unsere Arbeitswelt ist vielschichtig. Das ist das Ergebnis der Entwicklung des Zusammenlebens freier Menschen, die ohne Unterdrückung und ohne staatliche und sonstige Vorgaben in einem rechtsstaatlichen Rahmen leben.

Natürlich ist mehr Gewerkschaftsfreiheit anstrengend. Doch dieser Aufgabe müssen wir uns stellen! Unser Ansatz ist die Freiheit anders zu denken, auch die Freiheit sich gegen Massenorganisationen zu entscheiden. Unser Ansatz liegt in dem Recht, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Für uns als Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands gilt nach wie vor: „So viel Einfluss und Unterstützung von außen wie nötig, aber so viel Selbständigkeit und Freiheit wie möglich!“

Freie Gesellschaften brauchen unterschiedliche Gewerkschaften, denn Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden.
Unsere Schwestergewerkschaften in Belarus haben unsere Unterstützung! Der CGB fordert Machthaber Lukaschenko auf, die Politik der Unterdrückung zu beenden und die inhaftierten Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, die sich für Freiheit, Demokratie und Rechtstaatlichkeit einsetzen, unverzüglich freizulassen.

Impressum:

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)
Obentrautstr. 57
10963 Berlin

Postfach 61 02 12
10923 Berlin
Tel.: 0 30/ 21 02 17-30
cgb.bund(at)cgb.info