Mitgliedschaft-im-CGGB

Gespräch mit dem Beauftragten für die Sozialwahlen, Peter Weiß

Im Bundesvorstand des Christlichen Gewerkschaftsbunds Deutschland (CGB) standen auf seiner Sitzung am 27.06.2024 viele Themen auf der Tagesordnung. Die Mitglieder des CGB-Bundesvorstands gedachten dem 65-jährigen Jubiläum des CGB, der am 27.06.1959 als Dachverband der christlichen Gewerkschaftsbewegung gegründet worden war. Ablehnend positionierte sich der CGB-Bundesvorstand gegen Bestrebungen der FDP, das Streikrecht für die sogenannte kritische Infrastruktur einzuschränken. Im europäischen Vergleich weist Deutschland mit die niedrigsten Streiktage auf. Es besteht deshalb kein Regelungsbedarf. Zudem stelle sich die Frage, wo die Grenze zwischen „kritischer“ und „nicht kritischer“ Infrastruktur gewogen werden soll. Auch Energieversorgungsunternehmen wie E.ON, Vattenfall oder die städtischen Energieversorger sind Bestandteil der kritischen Infrastruktur. Auch die kommunalen Behörden, Kindergärten, der Handel, Banken, IT-Unternehmen etc. können als kritische Infrastruktur definiert werden. Der CGB-Bundesvorstand beschloss die Formulierung einer ablehnenden Stellungnahme zur FDP-Forderung.   

Inhaltlicher Höhepunkt war ein Gespräch mit dem Beauftragten für die Sozialwahlen, Peter Weiß. Peter Weiß steht seit vielen Jahren mit dem CGB in einem guten und konstruktiven Austausch. Zu seinen Zeiten als Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der CDU/CSU-Arbeitnehmergruppe im Deutschen Bundestag war Peter Weiß ein zuverlässiger Ansprechpartner, der die Vorschläge des CGB zu politischen Themen aufnahm und sie in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Diskussion stellte. Gerne besuchte Peter Weiß auch Veranstaltungen des CGB und seiner Gewerkschaften.

Seine Verbundenheit zum CGB pflegt Peter Weiß auch in seiner Funktion als Bundesbeauftragter für die Sozialwahlen. In dem gestrigen Videogespräch mit ihm forderte er den CGB ausdrücklich auf, Kritikpunkte und Vorschläge zur Reform der Sozialwahlen zu benennen. Dies ließ sich der CGB nicht nehmen, und es entspann sich ein reger Gedankenaustausch von über einer Stunde über die Frage, wie die geringe Akzeptanz der Sozialwahlen, die in der geringen Wahlbeteiligung zum Ausdruck kommt, gesteigert werden könnte. Der CGB-Bundesvorstand gab Peter Weiß u.a. folgende Überlegungen auf den Weg:
Voraussetzung für eine höhere Akzeptanz der Sozialwahlen ist eine Stärkung der Selbstverwaltungsgremien. Sie müssen mehr Entscheidungskompetenzen erhalten, wie:

  • Rückkehr zur Beitragshoheit und zur paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Mehr Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltungsgremien bei den Leistungskatalogen statt detaillierter gesetzlicher Festlegungen
  • Ende der gesetzlichen Verschiebebahnhöfe über die Köpfe der Sozialversicherung hinweg: Versicherungsfremde Leistungen müssen aus Steuermitteln finanziert werden.

Bereits in der Schule muss den jungen Menschen der Sinn und Zweck der gesetzlichen Sozialversicherung vermittelt werden. Dies muss verpflichtender Unterrichtsstoff werden.

Peter Weiß lud den CGB zur Teilnahme an der Präsentation des Berichts zu den Sozialwahlen 2023 am 30.09.2024 in Berlin ein. Der CGB-Bundesvorstand verabredete mit Peter Weiß, dass der CGB ein Positionspapier zur Reform der Sozialwahlen erarbeitet, das Thema eines zweiten Gesprächs im Herbst dieses Jahres sein soll.

Impressum:

CGB

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands

Adresse

Obentrautstr. 57
10923 Berlin

Telefon: 030 / 21 02 17-30
Telefax: 030 / 21 02 17-40 

E-Mail: cgb.bund@cgb.info

www.cgb.info

Inhaltlich Verantwortlich:
Henning Röders

Bundesvorsitzender

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Industriestrompreis

Hilferuf der Industrie.

Die Industrie in Deutschland braucht Energie. Aber woher soll sie kommen, und wie soll das Ganze finanziert werden? Die heiße Debatte um den Industriestrompreis ist im vollen Gange.

Geplant ist von der Bundesregierung, bzw. von Wirtschaftsminister Robert Habeck, der energieintensiven Industrie die Kilowattstunde Strom auf maximal 6 Cent zu reduzieren, wenn sie sich im internationalen Wettbewerb befinden. Das betrifft vor allem die Branchen der Chemie-, Glas-, Metall-, Stahl-, und Papierindustrie. Auch die für den Grünen Wandel benötigten Photovoltaik-, Wind-, und Batteriefabriken sollen davon profitieren.

Die geplanten Subventionen sollen bis 2030 gelten. Bis dahin soll, lt. Habeck, genügend Ökostrom in Deutschland verfügbar sein. Das gibt genug Anlass zum Zweifeln.
Die Chemiebranche hat bereits errechnet, dass der Bedarf an Ökostrom für die reine Grüne Produktion 685 Terawattstunden pro Jahr betragen soll. Das ist weitaus mehr Strom, als derzeit in ganz Deutschland jährlich verbraucht wird.

Auch über die Umlegung der Kosten dieser Subvention müssen endlich Aussagen von Habeck und Co. gemacht werden. Schließlich soll das Programm sage und schreibe 25 bis 30 Milliarden Euro kosten.
Wer kommt dafür auf? Es bleibt am Ende wieder an den Steuerzahlern – unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – hängen!

Die Bundesregierung hilft auf der ganzen Welt großzügig mit den von uns erwirtschafteten Steuergeldern. Aber unsere Industrie und damit die Steuerzahler lässt sie hängen.

Unbestritten ist, dass wir die Energiewende brauchen!!! Aber unsere Befürchtung ist, dass durch den vorgeschlagenen Industriestrompreis der Ausbau der erneuerbaren Energiequellen verlangsamt oder sogar weiterhin ausgebremst wird.

Und was ist nach 2030?

Da es sich bezweifeln lässt, dass wir bis 2030 genügend Ökostrom zur Verfügung haben, stellt sich die folgende Frage: Wieviel produzierende Industrie ist dann noch in Deutschland?

Viele Studien zeigen schon auf, dass sich die Chemische Industrie halbieren muss. Das wäre nicht gleich das Ende der Chemie, aber viele energieintensive Firmen würden in Folge den Produktionsstandort Deutschland aufgeben. Was einen immensen Stellenabbau bedeuten würde.

Wir, die CGBCE, sind der Meinung, es wäre sinnvoller, die 25 bis 30 Milliarden direkt in den Ausbau der Energiewende zu stecken.
Der Ausbau muss noch schneller vorangebracht werden, damit Deutschlands Industrie eine Überlebenschance hat.

Impressum:

Christliche Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (CGM)

Adresse

Ursulinenstr.63a
66111 Saarbrücken

Telefon: 0681 927 28 10
Telefax: 0681 927 28 33

E-Mail

cgb-saar@t-online.de

Inhaltlich Verantwortlich:
Klaus Bauer

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Aufruf – Versichertenberater*innen DRV Bund gesucht!

Wir suchen ehrenamtliche Versichertenberater*innen

Alle sind willkommen, die gerne Menschen helfen!

Wenn Sie Menschen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen möchten, um ihnen beim Ausfüllen der Formulare und Anträge für Renten-/Kontenklärungsanträgen oder Hinterbliebenenrentenanträge behilflich zu sein, sind Sie bei uns herzlich willkommen und genau richtig.

Denn über den CGB können Sie zur Wahl in das Amt der Versichertenberaterin * des Versichertenberaters vorgeschlagen werden.

Sie sind
. volljährig
. bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) rentenversichert oder
. beziehen eine Rente von der DRV Bund
. im Wahlbezirk, einem Stadt- oder Landkreis der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft (Hauptwohnsitz) oder haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (z. B. Arbeitsort) dort?

Dann erfüllen Sie alle Grundvoraussetzungen als Versichertenberater*in

Versichertenberaterinnen besonders gesucht!

Der CGB möchte den Frauenanteil im Ehrenamt stärken. Unterstützen Sie uns bitte hierbei und melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie Versichertenberaterin werden möchten.

Welche Kenntnisse/Qualifikationen müssen vorhanden sein?
Keine! Vor Ihrem ersten „Einsatz“ als Versichertenberater*in werden Sie in einem ausführlichen Seminar von qualifizierten Mitarbeiter*innen der DRV Bund in die Materie eingeführt und geschult. Es folgen jährliche Weiterbildungsseminare, die Sie mit Änderungen des Rentenrechts vertraut machen, um ständig auf dem aktuellen Stand zu sein. Zur Unterstützung bei Ihren Beratungsterminen stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner*innen der DRV Bund zur Verfügung.

Wie viel Zeit muss ich aufwenden?
Es liegt an Ihnen, wie viele Termine Sie vergeben, und in welchen Zeiten Sie für die Menschen zur Beratung und Unterstützung bereitstehen.
Sie sind für einen Landkreis/Stadtkreis zuständig, in dem Sie die dort lebenden Menschen beraten. Die „Büro-Öffnungszeiten“ legen Sie selbst fest.

Erhalte ich eine Aufwandsentschädigung?
Die Versichertenberater*innen sind ehrenamtlich tätig. Die DRV Bund zahlt Ihnen für Ihren Zeitaufwand und Ihre sonstigen Aufwendungen eine Entschädigung. Deren Höhe richtet sich nach dem Beschluss der Vertreterversammlung.

Interesse geweckt?
Wenn Sie Interesse an dem Ehrenamt haben, oder noch Fragen offen sind, wenden Sie sich gerne unter der Telefonnummer 030 / 21021730 oder unter der

E-Mail Adresse a.kiesow@cgb.info an uns.

Impressum:

Anne Kiesow

Bundesgeschäftsführerin

Christlicher Gewerkschaftsbund

Deutschlands (CGB)

Obentrautstr. 57

10963 Berlin

Tel: 030 21 02 17 35

Fax: 030 21 02 17 40

E-Mail: a.kiesow@cgb.info