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Auch darüber muss man sprechen...

Sterbegeld

Beim Tode von Mitgliedern kann auf Antrag unter der Voraussetzung, dass mindestens eine ununterbrochene Mitgliedschaft in den letzten 12 Monaten vor dem Todesfall bestanden hat, an die Hinterbliebenen ein Sterbegeld gezahlt werden. Das Sterbegeld beträgt das 15-fache vom Monatsbeitrag. Der Mindestbetrag beläuft sich auf 150 Euro.

Der Berechnung des Sterbegeldes wird der Beitragsdurchschnitt der letzten 12 Monate zugrunde gelegt.

Anträge auf Sterbegeld sind unter Beifügung der amtlichen Sterbeurkunde bzw. einer beglaubigten Abschrift umgehend der zuständigen Geschäftsstelle zuzuleiten.

Beispielberechnungen ergeben sich aus der unten stehenden Tabelle.

funeral Heart sympathy or wooden funeral heart near a tree. Natu

Beispiele zum Sterbegeld

Monatsbeitrag *Sterbegeld
20,- €300,- €
30,- €450,- €
40,- €600,- €
50,- €750,- €
60,- €900,- €
70,- €1.050,- €
80,- €1.200,- €
90,- €1.350,- €