Beim Tode von Mitgliedern kann auf Antrag unter der Voraussetzung, dass mindestens eine ununterbrochene Mitgliedschaft in den letzten 12 Monaten vor dem Todesfall bestanden hat, an die Hinterbliebenen ein Sterbegeld gezahlt werden. Das Sterbegeld beträgt das 15-fache vom Monatsbeitrag. Der Mindestbetrag beläuft sich auf 150 Euro.