HomeCGBCE für Rentner
Auch in diesem Lebensabschnitt kann es noch kniffelig werden
Wissen wie es geht – und die Weichen richtig stellen
– für einen sorgenfreien Ruhestand
Informationen rund um das Thema Rente und Altersvorsorge
Rente mit 67
Beitragsjahre als Indikator für das Rentenalter
Wenn es um die Rente mit 67 geht, schlagen die Emotionen hoch: Aufgrund des demografischen Wandels muss das Renteneintrittsalter unbedingt nach oben verschoben werden – sagen die einen. Bis 67 zu arbeiten ist den Arbeitnehmern nicht zuzumuten und steigert zudem die Arbeitslosenzahl – meinen die anderen.
Menschen und ihre Ausbildungs-/Erwerbsbiografien sind unterschiedlich. Daraus müssten sich auch differenzierte Lösungsmodelle ergeben. Was spricht dagegen, dass ein Akademiker, der mit Ende 20 ins Berufsleben eintritt, bis 67 arbeitet? Ist es dagegen einem Metallarbeiter in der Industrie oder einem Facharbeiter im Handwerksbetrieb tatsächlich zuzumuten, mit 17 Jahren ins Berufsleben zu starten und trotz hohem körperlichen Einsatz bis 67 arbeiten zu müssen? Die Beitragsjahre sollten als einzig gerechter Indikator für das Renteneintrittsalter zugrunde gelegt werden.
Wer 45 Beitragsjahre erreicht hat, muss das verbriefte Recht haben, ohne Abschlag in Rente gehen zu können. Der demografische Wandel zwingt zu alternativen Lösungsvorschlägen. Die Bevölkerung wird immer älter und das Verhältnis von Arbeitnehmern zu Rentnern verschiebt sich immer weiter zu Ungunsten der Arbeitnehmer.
Bis im Jahr 2030 wird sich ein Arbeitnehmer sein Gehalt mit zwei Rentnern teilen müssen. Diese Entwicklung macht ein Umdenken notwendig. Die alleinige Diskussion über das Renteneintrittsalter ist deshalb nicht zielführend, zumal die Fronten bereits verhärtet sind. Ein ganzes Maßnahmenbündel ist notwendig, um die Rente auch in der Zukunft zu sichern.
Ein wichtiger Schritt wäre, die zweite Säule der Alterssicherung auszubauen, die betriebliche Rente. Wichtig wäre außerdem, weitere Rentenkürzungen zu vermeiden, um der ansteigenden Altersarmut entgegenzuwirken. Statt der 2001 eingeführten Erwerbsminderungsrente sollte die gesetzliche Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente wiedereingeführt werden.
Zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes einerseits und der persönlichen Lebensplanung andererseits wäre zudem vermehrt auf Langzeitarbeitskonten zu setzen, die von den Tarifpartnern jederzeit miteinander vereinbart werden könnten und die selbstverständlich gegen Insolvenzen abgesichert sein müssten.
Es ist die Aufgabe von Politik, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Sozialverbänden sich zusammensetzen, um offen über flexible und sachgerechte Lösungen zu sprechen. Man käme dann vermutlich schnell weg von der Diskussion über das Renteneintrittsalter und würde die Beitragsjahre als einzig gerechten Indikator nehmen.
Personalpolitik
Betriebliche Altersvorsorge hoch im Kurs
Im Kampf gegen den demografischen Wandel in Deutschland und dem damit verbundenen Fachkräftemangel gewinnen soziale Angebote an Bedeutung. Die Experten gehen davon aus, dass die betriebliche Altersvorsorge (baV) zu einem entscheidenden Instrument gegen den Fachkräftemangel werden wird. Eine Umfrage unter Personalern des Beratungshauses auxilion bestätigt diese Einschätzung. Mittlerweile wird die gesetzliche und private Altersvorsorge von 91 Prozent der Befragten als nicht mehr ausreichend betrachtet. Die betriebliche Altersvorsorge wird daher als dringend notwendiges Angebot empfunden. Noch stehen dem allerdings der Mangel an Information über die baV auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entgegen.
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Leistung des Arbeitgebers, die von diesem, vom Arbeitnehmer oder gemeinsam finanziert werden kann. Der Schwerpunkt kann je nach Bedürfnis oder Angebot auf die Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung gesetzt werden. Je nach Form der betrieblichen Altersvorsorge und dem Zeitpunkt der Versorgungszusage ergeben sich steuerliche Vorteile. Zudem ist die baV grundsätzlich „Hartz-IV-fest“. Der Arbeitgeber hat außerdem die Pflicht, alle drei Jahre eine Anpassung an laufende Leistungen vorzunehmen. Dabei kann auch die wirtschaftliche Lage des Unternehmens miteinbezogen werden. Eine Erhöhung der In der nächsten Ausgabe werden wir auf das Demokratieverständnis und die Kosten der Sozialwahlen eingehen.
Es gibt fünf verschiedene Formen (Durchführungswege) der betrieblichen Altersversorgung:
• Direktzusage des Arbeitgebers
• Unterstützungskasse
• Pensionsfonds
• Pensionskasse
• Direktversicherung
Leistungen ist dem zu Folge nicht garantiert. Scheidet ein Arbeitnehmer vor dem Eintritt des Versorgungsfalles aus dem Unternehmen aus, greift eine gesetzliche Anwartschaft, vorausgesetzt die Unverfallbarkeitsfristen sind erfüllt. Seit dem 1. Januar 2009 muss zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Unternehmen die betriebliche Altersversorgung mindestens fünf Jahre bestanden haben und der Arbeitnehmer muss das 25. Lebensjahr vollendet haben. Bei älteren Zusagen gilt die Vollendung des 30. Lebensjahrs. Liegt die unverfallbare Anwartschaft vor, kann je nach Vertragsform eine Übertragung des Guthabens auf einen neuen Arbeitgeber vorgenommen werden oder das Guthaben wird nach dem sogenannten ratierlichen oder pro-rata-temporis-Verfahren errechnet. Im Falle einer Insolvenz sind gesetzliche Anwartschaften und laufende Leistungen bei der Direktzusage, der Unterstützungskasse und dem Pensionsfonds über den Pensionssicherungsverein geschützt. (cah)
Informationen finden Sie auch im Internet:
www.aba-online.de oder www.bmas.bund.de oder www.deutsche- rentenversicherung-bund.de
Betriebliche Altersvorsorge
Lohnerhöhung sinnvoll nutzen
Das vergangene Jahr war gezeichnet von vielen Entbehrungen. Die Arbeitnehmer mussten aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise auf vieles verzichten und Arbeitszeitverkürzung, Kurzarbeit, Kürzungen oder den kompletten Verzicht auf Sonderzahlungen hinnehmen. Die Arbeitnehmer haben auf diese Weise ihre Solidarität gegenüber ihrem Arbeitgeber bewiesen. Nachdem nun viele Unternehmen in der Mettall- und Elektroindustrie wieder Gewinne einfahren und die Prognosen gut sind, wollen die Unternehmer ihre Mitarbeiter auch am Aufschwung teilhaben lassen. Viele Unternehmen in der Metall- und Elektroindustrie gewähren ihren Mitarbeitern eine vorzeitige Lohnerhöhung. Die CGM begrüßt diese Maßnahmen und steht grundsätzlich für Tarifverträge, mit denen man flexibel auf Konjunkturschwankungen reagieren kann.
Flexibilität ist auch bei der Auszahlung der vorzeitigen Lohnerhöhungen eine Überlegung wert. Die Arbeitnehmer sollten abwägen dürfen, ob sie sich die vorzeitige Lohnerhöhung auszahlen lassen wollen oder diese in eine betriebliche Altersvorsorge fließen soll. Bei der Investition in eine betriebliche Altersvorsorge bleibt dem Arbeitnehmer die gesamte Summe erhalten, während bei der Auszahlung der Lohnerhöhung Steuern und Sozialabgaben auf den Betrag angerechnet werden. Es lohnt sich, diese Möglichkeit auch im Hinblick auf eine bessere Altersversorgung in Betracht zu ziehen. (cah)
BUCHTIPPS
Verwirrspiel Rente
Die Rente ist sicher, meinte Norbert Blüm 1986. Doch ist sie sicher? Dem „Verwirrspiel Rente“ hat sich nun der CGB-Bundesvorsitzende Matthäus Strebl angenommen und für die Reihe „aktuelle analysen“ der Hanns-Seidel-Stiftung ein 30-seitiges Heft zu diesem Thema verfasst. Der CGB-Bundesvorsitzende hat seine zahlreichen Erfahrungen, die er als Arbeits- und Sozialpolitiker in den vergangenen Jahren sammelte, in das Heft eingebracht. Mit diesem Heft möchte Strebl sensibilisieren, Argumentationshilfen bieten, Lösungsvorschläge aufzeigen und durchaus auch provozieren.
Die Publikation kann kostenlos bestellt werden bei der Hanns-Seidel-Stiftung e.V.,
Lazarettstraße 33, 80636 München, Tel.: 089/1258-0, E-Mail: info@hss.de
Ratgeber für un/freiwillige Berufsausteiger
Obwohl dem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand ein Riegel vorgeschoben wurde, scheiden viele Arbeitnehmer vor dem regulären Rentenalter aus dem Berufsleben aus. Nicht immer geschieht dies freiwillig, sondern oft wegen Arbeitslosigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen. Wer empfindliche finanzielle Einbußen vermeiden will, sollte seine Rechte kennen und vorausschauend planen.
Der neue Ratgeber „Vorzeitig in Rente gehen“ beleuchtet rechtliche und finanzielle Aspekte des Vorruhestands und erläutert die Regelungen bei Altersrente sowie Rente wegen Erwerbsminderung oder Unfall. Das Buch zeigt in einem ausführlichen Finanzteil, mit welchen Kapitalanlagen und Abfindungen die Zeit bis zur regulären Altersrente überbrückt werden kann. Anschauliche Praxisbeispiele, Tabellen, Checklisten und konkrete Tipps sorgen hierbei für zusätzlichen Nutzwert.
Vorzeitig in Rente gehen
Porto + Versand für Lieferung: 2,50 Euro
Bestellmöglichkeit:
Tel: (0211) 3809-555, Fax: (0211) 3809-235 publikationen@vz-nrw.de
www.vz-ratgeber.de