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Damit Sie sie abgesichert

Arbeits- & Sozial-
RECHTSSCHUTZ

Wir gewähren Rechtsschutz über unsere Geschäftsstellen im gesamten Bundesgebiet.

Der Rechtsschutz bezieht sich auf Streitfälle vor Arbeits- und Sozialgerichten.

Statue of Lady Justice in front of the Romer in Frankfurt - Germany

Bei arbeits- und sozialrechtlichen Streitigkeiten wird Mitgliedern Rechtsschutz gewährt.

Die Gewährung von Rechtsschutz setzt eine ununterbrochene Mitgliedschaft und ordnungsgemäße Beitragszahlung von drei Monaten voraus. Der Tatbestand muss nach dieser Zeit liegen.

Der Antrag auf Rechtsschutz ist bei der zuständigen Geschäftsstelle der Christlichen Gewerkschaft Bergbau Chemie Energie (CGBCE) zu stellen.

Alle Klagen müssen über die zuständigen Geschäftsführer eingereicht werden.

Unrichtige Angaben oder wissentliches Verschweigen von Tatsachen berechtigen die Gewerkschaft, sofort von ihrer Rechtsschutzverpflichtung zurückzutreten. Bereits entstandene Kosten sind der Gewerkschaft zu erstatten.

Ehegatten, Kindern und Eltern verstorbener Mitglieder kann Rechtsschutz gewährt werden für Streitigkeiten aus Ziffer 1, wenn auch das Mitglied Rechtsschutz erhalten hätte.