HomeStreik und Aussperrung

Legitime Mittel

Streik & Aussperrung

Die Christliche Gewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (CGBCE) bejaht den Streik als Kampfmittel zur Erreichung der gestellten Ziele.

Vor dem Einsatz gewerkschaftlicher Kampfmaßnahmen, insbesondere Streik, müssen alle Möglichkeiten der Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern ausgeschöpft sein.

sTREIK

Unterstützung bei vom Hauptvorstand genehmigten Streik und Aussperrung können Mitglieder beantragen, die zu Beginn des Streiks eine ununterbrochene dreimonatige Mitgliedschaft nachweisen und den dafür erforderlichen Mindestbeitrag gemäß § 7.2 ordnungsgemäß entrichtet haben. Das Mitglied hat auf Verlangen die Ordnungsmäßigkeit nachzuweisen.

Die wöchentliche Unterstützung beträgt das 14-fache vom Monatsbeitrag, plus 10 Euro Verheiratetenzuschlag, plus 5 Euro für jedes versorgungsberechtigte Kind. Für die Gewährung von Streikgeld wird der Beitragsdurchschnitt der letzten drei Monate zugrunde gelegt. Beispielsberechnungen ergeben sich aus der unten folgenden Tabelle.

Für die Gewährung von Kinderzuschlägen ist die Versorgungsberechtigung nachzuweisen. Anspruch auf Kinderzuschläge hat nur ein Elternteil.

Bei Errechnung von Tagessätzen ist der Wochensatz durch fünf zu teilen.

Centbeträge sind bei der Berechnung auf 10-Cent-Beträge aufzurunden.

Anträge auf Unterstützung können nur bis zum Ende des Streiks gestellt werden. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Es gelten folgende Unterstützungsleistungen:

Monatsbeitrag multipliziert mit dem Faktor 14 zuzüglich 10 € Verheiratetenzuschlag plus 5 € für jedes versorgungsberechtigte Kind bis zum 18. Lebensjahr.

Dies ergibt als Beispiel:
Unverheiratetes Mitglied mit 20 € Beitrag= 280 € pro Woche.
oder:
Verheiratetes Mitglied/2 Kinder mit 20 € Beitrag
zuzüglich 10 € plus 5 € / pro Kind = 300 € pro Woche.

Diese Leistungen gelten einheitlich für alle Mitglieder mit einer Mitgliedschaft von mindestens 3 Monaten.

Mitgliedschaften aus Übertritten von anderen Gewerkschaften, werden selbstverständlich angerechnet.