Du bist Azubi und berufst Dich auf die betriebliche Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (§§60 bis 73b)?
Sind Dir z.B. eine gute Ausbildung oder die spätere Übernahme in Deinem Betrieb wichtig? Dann kannst Du als Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) diese Rechte am besten wahrnehmen. Deine Meinung zählt! Bestimmt teilen viele Mitauszubildende Deine Sichtweisen und wählen Dich. Als CGB-Vertreter in Deiner JAV kannst Du Dich persönlich einbringen und musst Dich nicht einer dominanten Mehrheit unterordnen. Vielleicht gibt es bei Euch noch gar keine JAV, aber Dein Ausbildungsbetrieb erfüllt die Voraussetzungen. Dein Engagement wollen wir unterstützen. Melde Dich einfach bei uns.