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Kritik an der Absicht, exklusive Vorteile ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder herauszuhandeln!

Die Christlichen Gewerkschaften kritisieren die Forderung in den aktuellen Tarifverhandlungen in der Chemischen Industrie, nach exklusiven Vorteilen ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder. Dies fügt sich in die Reihe einer rechtlich bedenklichen Entwicklung ein: Zuerst den anderen Gewerkschaften die Tarifautonomie streitig machen und sich dann das Monopol sichern, um vor allem die eigenen Mitglieder bedienen zu dürfen.

Exklusive tarifliche Vorteile ausschließlich für die eigene Klientel bedeutet das Ausnutzen des Interesses der Arbeitnehmerschaft an einem guten Tarif-Einkommen, um sich mit einem entsprechenden Tarifabschluss Mitgliedschaften und somit höhere Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen zu erkaufen.

Das ist weit weg von dem, was man als fairen Umgang mit Nicht Mitgliedern betrachtet werden darf.

Für die kleineren Gewerkschaften bedeutet die Forderung eine Gefahr für ihre Existenz. Ein Gewerkschaftliches Monopolstreben ist aber nicht von unserer Rechtsordnung gedeckt!

Gleiche Entlohnung für gleiche Leistungen!

Die Forderung nach exklusiven tariflichen Vorteilen nur für Mitglieder ist schon Jahrzehnte alt. Um Unfrieden in der Belegschaft und damit einen Zustrom zur Gewerkschaft zu vermeiden, haben die Arbeitgeber diese Forderung wohlweislich immer abgelehnt.

Der BAVC und auch seine Mitgliedsunternehmen tun auch weiterhin gut daran, weiter diese Linie zu fahren. Und auch weiterhin ihr Bekenntnis zur Gleichbehandlung aller Beschäftigten deutlich zu machen.

Der Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ muss weiter Gültigkeit haben und darf nicht durch exklusive Vorteile für Mitglieder in DGB-Gewerkschaften aufgeweicht werden.

Keine von den Unternehmen finanzierte Vorteile (oder Sonderkonditionen) für Mitglieder von Gewerkschaften und auch keine Nachteile für nicht bzw. außerhalb des DGB organisierte Kolleginnen und Kollegen!!!!

Die Arbeitswelt soll die Gesellschaft abbilden.

Es darf keinen faktischen Zwang geben, in eine Gewerkschaft einzutreten, um in den Genuss exklusiver tariflicher Vorteile zu kommen!

Gerade die traditionell politische Einfärbung der DGB-Gewerkschaften schreckt viele Mitarbeitende von einem Eintritt ab. Sie betrachten sich in den Einzelgewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes CGB gut aufgehoben.

Die Vielfalt der Gewerkschaftslandschaft muss weiter gewährleistet sein! So vielfältig die Gesellschaft ist, so vielfältig muss auch das Angebot von Gewerkschaften sein!

Es muss jeder für sich entscheiden dürfen, ob und in welcher Gewerkschaft er sich organisiert. Den Zwang zur Mitgliedschaft in Organisationen oder Verbände hatten wir in der Deutschen Geschichte zweimal hintereinander. Das ging dann (zum Glück, aber leider mit vielen Opfern) zweimal in die Hose.

Gerade jetzt, in solch schwierigen Zeiten, sollte doch der Fokus darauf liegen, Arbeitsplätze langfristig zu sichern und sie zukunftssicher zu machen, statt unter der Belegschaft Unmut und Unsicherheiten zu verbreiten.

Deshalb:

Keine Einheitsgewerkschaft mit 100% Organisationsgrad, sondern weiterhin freie Wahl der Gewerkschaftszugehörigkeit und Gewerkschaftspluralismus in unseren Unternehmen.

Impressum:

CGBCE 

Christliche Gewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie

Adresse

Ursulinenstr. 63a
66111 Saarbrücken

Telefon: 0681/927 28 10
Telefax: 0681/927 28 33 

E-Mail          

cgb-saar@t-online.de

Inhaltlich Verantwortlich:
Werner Benedix, Bundesvorsitzender

Traifbaustelle als Schriftzug auf einem Sperrband. ©TMC-Fotografie.de - ADOBE STOCK - 294561854

Reallohnverlust vermeiden

Die Große Tarifkommission der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) hat ihre Tarifforderungen für die Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie 2022 verabschiedet.

Wie eine repräsentative Umfrage unter den CGM-Mitgliedern aus der Metall- und Elektroindustrie ergeben hat, sollte in dieser Tarifrunde der Fokus auf einer deutlichen Entgelterhöhung liegen. Weit über 50 % der Teilnehmer fordern eine deutliche Anhebung der Grundentgelte um 6 bis 8 %. Insgesamt hat die Umfrage ergeben, dass darauf geachtet werden muss, dass der durch die derzeitige hohe Inflationsrate hervorgerufene Kaufkraftverlust kompensiert wird.

Es sollte eine eher kurzfristige Laufzeit von 9 bis maximal 12 Monaten gewählt werden. Somit würde „auf Sicht gefahren“ – idealerweise haben sich im nächsten Jahr die Lieferketten wieder stabilisiert, die Auseinandersetzungen in der Ukraine beruhigt und die Inflation bewegt sich wieder auf einem deutlich niedrigeren Niveau.

Durch ein derartiges Verhandlungsergebnis kann weiterer Reallohnverlust bei den Beschäftigten vermieden werden. Tarifliche Einmalzahlungen, wie es diese in den letzten Tarifrunden gegeben hat, werden entschieden abgelehnt. Da es die letzte tabellenwirksame Erhöhung 2018 gab, ist es jetzt dringend geboten, hier endlich wieder tätig zu werden.

Einzelne – flankierende und die Tarifautonomie wahrende – Unterstützung von staatlicher Seite wird begrüßt; wie beispielsweise durch zusätzliche steuerfreigestellte Sonderzuwendungen, vergleichbar mit den Corona-Beihilfen, oder in Form von Energiegeld. Um den Arbeitnehmern langfristig mehr Netto vom Brutto zu belassen, wird der Staat außerdem aufgefordert, die steuerlichen Progressionsverläufe abzuflachen.

Zudem wird angeregt, den Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (TV AVWL) zu stärken und hier die Sätze zu verdoppeln.