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Gespräch mit dem Beauftragten für die Sozialwahlen, Peter Weiß

Im Bundesvorstand des Christlichen Gewerkschaftsbunds Deutschland (CGB) standen auf seiner Sitzung am 27.06.2024 viele Themen auf der Tagesordnung. Die Mitglieder des CGB-Bundesvorstands gedachten dem 65-jährigen Jubiläum des CGB, der am 27.06.1959 als Dachverband der christlichen Gewerkschaftsbewegung gegründet worden war. Ablehnend positionierte sich der CGB-Bundesvorstand gegen Bestrebungen der FDP, das Streikrecht für die sogenannte kritische Infrastruktur einzuschränken. Im europäischen Vergleich weist Deutschland mit die niedrigsten Streiktage auf. Es besteht deshalb kein Regelungsbedarf. Zudem stelle sich die Frage, wo die Grenze zwischen „kritischer“ und „nicht kritischer“ Infrastruktur gewogen werden soll. Auch Energieversorgungsunternehmen wie E.ON, Vattenfall oder die städtischen Energieversorger sind Bestandteil der kritischen Infrastruktur. Auch die kommunalen Behörden, Kindergärten, der Handel, Banken, IT-Unternehmen etc. können als kritische Infrastruktur definiert werden. Der CGB-Bundesvorstand beschloss die Formulierung einer ablehnenden Stellungnahme zur FDP-Forderung.   

Inhaltlicher Höhepunkt war ein Gespräch mit dem Beauftragten für die Sozialwahlen, Peter Weiß. Peter Weiß steht seit vielen Jahren mit dem CGB in einem guten und konstruktiven Austausch. Zu seinen Zeiten als Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der CDU/CSU-Arbeitnehmergruppe im Deutschen Bundestag war Peter Weiß ein zuverlässiger Ansprechpartner, der die Vorschläge des CGB zu politischen Themen aufnahm und sie in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Diskussion stellte. Gerne besuchte Peter Weiß auch Veranstaltungen des CGB und seiner Gewerkschaften.

Seine Verbundenheit zum CGB pflegt Peter Weiß auch in seiner Funktion als Bundesbeauftragter für die Sozialwahlen. In dem gestrigen Videogespräch mit ihm forderte er den CGB ausdrücklich auf, Kritikpunkte und Vorschläge zur Reform der Sozialwahlen zu benennen. Dies ließ sich der CGB nicht nehmen, und es entspann sich ein reger Gedankenaustausch von über einer Stunde über die Frage, wie die geringe Akzeptanz der Sozialwahlen, die in der geringen Wahlbeteiligung zum Ausdruck kommt, gesteigert werden könnte. Der CGB-Bundesvorstand gab Peter Weiß u.a. folgende Überlegungen auf den Weg:
Voraussetzung für eine höhere Akzeptanz der Sozialwahlen ist eine Stärkung der Selbstverwaltungsgremien. Sie müssen mehr Entscheidungskompetenzen erhalten, wie:

  • Rückkehr zur Beitragshoheit und zur paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Mehr Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltungsgremien bei den Leistungskatalogen statt detaillierter gesetzlicher Festlegungen
  • Ende der gesetzlichen Verschiebebahnhöfe über die Köpfe der Sozialversicherung hinweg: Versicherungsfremde Leistungen müssen aus Steuermitteln finanziert werden.

Bereits in der Schule muss den jungen Menschen der Sinn und Zweck der gesetzlichen Sozialversicherung vermittelt werden. Dies muss verpflichtender Unterrichtsstoff werden.

Peter Weiß lud den CGB zur Teilnahme an der Präsentation des Berichts zu den Sozialwahlen 2023 am 30.09.2024 in Berlin ein. Der CGB-Bundesvorstand verabredete mit Peter Weiß, dass der CGB ein Positionspapier zur Reform der Sozialwahlen erarbeitet, das Thema eines zweiten Gesprächs im Herbst dieses Jahres sein soll.

Impressum:

CGB

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands

Adresse

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E-Mail: cgb.bund@cgb.info

www.cgb.info

Inhaltlich Verantwortlich:
Henning Röders

Bundesvorsitzender

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Kritik an der Absicht, exklusive Vorteile ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder herauszuhandeln!

Die Christlichen Gewerkschaften kritisieren die Forderung in den aktuellen Tarifverhandlungen in der Chemischen Industrie, nach exklusiven Vorteilen ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder. Dies fügt sich in die Reihe einer rechtlich bedenklichen Entwicklung ein: Zuerst den anderen Gewerkschaften die Tarifautonomie streitig machen und sich dann das Monopol sichern, um vor allem die eigenen Mitglieder bedienen zu dürfen.

Exklusive tarifliche Vorteile ausschließlich für die eigene Klientel bedeutet das Ausnutzen des Interesses der Arbeitnehmerschaft an einem guten Tarif-Einkommen, um sich mit einem entsprechenden Tarifabschluss Mitgliedschaften und somit höhere Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen zu erkaufen.

Das ist weit weg von dem, was man als fairen Umgang mit Nicht Mitgliedern betrachtet werden darf.

Für die kleineren Gewerkschaften bedeutet die Forderung eine Gefahr für ihre Existenz. Ein Gewerkschaftliches Monopolstreben ist aber nicht von unserer Rechtsordnung gedeckt!

Gleiche Entlohnung für gleiche Leistungen!

Die Forderung nach exklusiven tariflichen Vorteilen nur für Mitglieder ist schon Jahrzehnte alt. Um Unfrieden in der Belegschaft und damit einen Zustrom zur Gewerkschaft zu vermeiden, haben die Arbeitgeber diese Forderung wohlweislich immer abgelehnt.

Der BAVC und auch seine Mitgliedsunternehmen tun auch weiterhin gut daran, weiter diese Linie zu fahren. Und auch weiterhin ihr Bekenntnis zur Gleichbehandlung aller Beschäftigten deutlich zu machen.

Der Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ muss weiter Gültigkeit haben und darf nicht durch exklusive Vorteile für Mitglieder in DGB-Gewerkschaften aufgeweicht werden.

Keine von den Unternehmen finanzierte Vorteile (oder Sonderkonditionen) für Mitglieder von Gewerkschaften und auch keine Nachteile für nicht bzw. außerhalb des DGB organisierte Kolleginnen und Kollegen!!!!

Die Arbeitswelt soll die Gesellschaft abbilden.

Es darf keinen faktischen Zwang geben, in eine Gewerkschaft einzutreten, um in den Genuss exklusiver tariflicher Vorteile zu kommen!

Gerade die traditionell politische Einfärbung der DGB-Gewerkschaften schreckt viele Mitarbeitende von einem Eintritt ab. Sie betrachten sich in den Einzelgewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes CGB gut aufgehoben.

Die Vielfalt der Gewerkschaftslandschaft muss weiter gewährleistet sein! So vielfältig die Gesellschaft ist, so vielfältig muss auch das Angebot von Gewerkschaften sein!

Es muss jeder für sich entscheiden dürfen, ob und in welcher Gewerkschaft er sich organisiert. Den Zwang zur Mitgliedschaft in Organisationen oder Verbände hatten wir in der Deutschen Geschichte zweimal hintereinander. Das ging dann (zum Glück, aber leider mit vielen Opfern) zweimal in die Hose.

Gerade jetzt, in solch schwierigen Zeiten, sollte doch der Fokus darauf liegen, Arbeitsplätze langfristig zu sichern und sie zukunftssicher zu machen, statt unter der Belegschaft Unmut und Unsicherheiten zu verbreiten.

Deshalb:

Keine Einheitsgewerkschaft mit 100% Organisationsgrad, sondern weiterhin freie Wahl der Gewerkschaftszugehörigkeit und Gewerkschaftspluralismus in unseren Unternehmen.

Impressum:

CGBCE 

Christliche Gewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie

Adresse

Ursulinenstr. 63a
66111 Saarbrücken

Telefon: 0681/927 28 10
Telefax: 0681/927 28 33 

E-Mail          

cgb-saar@t-online.de

Inhaltlich Verantwortlich:
Werner Benedix, Bundesvorsitzender