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Freie Gewerkschaften müssen in Europa ihre Arbeit machen können!

CGB fordert massives Einschreiten gegen Gewerkschaftsverbote in Belarus.

Lukaschenko verbietet in Belarus die Arbeit unabhängiger Gewerkschaften. Nach massiver Kritik an den Verhältnissen in Belarus werden den Gewerkschaftern extremistische Aktivitäten vorgeworfen.

Grundlage einer modernen Gesellschaft ist neben der Garantie der Menschenrechte vor allem die gedankliche und politische Freiheit ohne Unterdrückung und Bevormundung durch den Staat. Das gilt für jede Art politischer Betätigung, auch für die gewerkschaftspolitische. Das ist die Tradition, die das Zusammenleben in Europa über die letzten Jahrzehnte geprägt hat.

Die Freiheit, seine Interessen selbst zu vertreten, die wichtigen Dinge selbst in die Hand zu nehmen und sich seine Interessenvertretung selbst auszuwählen, ist die Voraussetzung für den gesamtgesellschaftlichen Konsens. Freiheit kennt nicht nur keinen Monopolanspruch, er kennt vor allem kein staatliches Verbot von gesellschaftspolitischer Betätigung.

Eine Situation wie in Belarus ist in modernen Gesellschaften, die in friedlicher Koexistenz leben und in der breiten Diskussion den besten Weg finden sollten, ein unerträglicher Zustand. Wir haben hier einen Rückschritt in den Autokratismus vergangener Jahrhunderte, der keine Schule machen darf.

Es macht aber keinen Unterschied, ob der Staat selbst gewerkschaftspolitische Betätigung verbietet oder ob er sich der Justiz bedient, die aufgrund utopischer Anforderungen Gewerkschaften attestiert, dass sie nicht in der Lage seien als kleinere Organisation ihre Aufgaben zu erfüllen, obwohl sie das jahrelang ohne jeglichen Missbrauch getan haben. Das Ergebnis ist das gleiche, freie Gewerkschaften können ihre Arbeit nicht mehr machen und die gesellschaftspolitischen Fragen nicht mehr mitgestalten. Auch der permanente Versuch bestimmter politischer Kräfte, durch immer wiederkehrende Gerichtsverfahren kleinere Gewerkschaften aus der Tarifarbeit zu drängen, ist ein Schlag ins Gesicht der Gewerkschaftsfreiheit und ein Rückschritt in autokratisches Gedankengut.

Das können wir uns nicht gefallen lassen! Selbstverantwortung und Vernunft verbunden mit der Möglichkeit die Regelung der verschiedenen Belange des Arbeitslebens in einer Gemeinschaft selbst in die Hand zu nehmen, braucht keine staatlichen Verbote und keine Regulierung durch die Justiz. Die Vielfältigkeit des Arbeitslebens und die unterschiedlichen Weltanschauungen müssen sich auch in der Vielfältigkeit freier Gewerkschaften widerspiegeln.

Unser Leben ist abwechslungsreich, unsere Arbeitswelt ist vielschichtig. Das ist das Ergebnis der Entwicklung des Zusammenlebens freier Menschen, die ohne Unterdrückung und ohne staatliche und sonstige Vorgaben in einem rechtsstaatlichen Rahmen leben.

Natürlich ist mehr Gewerkschaftsfreiheit anstrengend. Doch dieser Aufgabe müssen wir uns stellen! Unser Ansatz ist die Freiheit anders zu denken, auch die Freiheit sich gegen Massenorganisationen zu entscheiden. Unser Ansatz liegt in dem Recht, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Für uns als Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands gilt nach wie vor: „So viel Einfluss und Unterstützung von außen wie nötig, aber so viel Selbständigkeit und Freiheit wie möglich!“

Freie Gesellschaften brauchen unterschiedliche Gewerkschaften, denn Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden.
Unsere Schwestergewerkschaften in Belarus haben unsere Unterstützung! Der CGB fordert Machthaber Lukaschenko auf, die Politik der Unterdrückung zu beenden und die inhaftierten Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, die sich für Freiheit, Demokratie und Rechtstaatlichkeit einsetzen, unverzüglich freizulassen.

Impressum:

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)
Obentrautstr. 57
10963 Berlin

Postfach 61 02 12
10923 Berlin
Tel.: 0 30/ 21 02 17-30
cgb.bund(at)cgb.info

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100 Jahre christlich-gewerkschaftliche Internationale

PM Nr. 20/2022

Stuttgart, den 12.07.2022

Vom 1. Bis zum 3. Juni 2022 fand in Wien der Weltkongress der World Organization of Workers (WOW) statt. Christliche Gewerkschafter*innen aus der ganzen Welt trafen sich zum Austausch und um 100 Jahre christlich-gewerkschaftliche Internationale zu feiern.

Zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie fand vom 1. bis 3. Juni unter dem Titel „WOW – 100 Jahre Werte, Dienste und Fortschritt“ der Weltkongress der World Organization of Workers (WOW) statt. Aus Afrika, Asien, Europa sowie Süd- und Nordamerika kamen Gewerkschafter*innen nach Wien, um an dem Kongress teilzunehmen.

Der Grundstein der WOW wurde 1921 mit der Gründung der World Federation of Clerical Workers in Luxemburg gelegt. Im Jahr 2006 formte sich jene zur World Organization of Workers (WOW) um. Die christliche gewerkschaftliche Internationale feiert 2022 somit ihr hundertjähriges Bestehen.

Auch bei diesem Weltkongress kam den Berichten der einzelnen Teilorganisationen der WOW wieder eine ganz zentrale Rolle zu. Durch diese unterschiedlichen Schilderungen von den verschiedenen Kontinenten wurde den Teilnehmer*innen sehr bewusst, wie unterschiedlich und doch zugleich vernetzt die Arbeitswelt und Lebenswelt weltweit ist.

Besonders schockierend waren die Berichte aus den Ländern wie Mexiko, in denen Gewerkschaftsarbeit immer noch nur unter Lebensgefahr möglich ist. Genau dieser internationale Austausch ist es auch, den der CGM-Bundesvorsitzenden Reiner Jahns als zentrales Element des Weltkongress so sehr schätzt.

So stellte Reiner Jahns rückblickend fest: „Zu hören unterwelchen Bedingungen gerade die Kollegen aus Mexiko und Honkong arbeiten müssen, macht demütig. Gerade in unseren globalisierten Zeiten ist diese Perspektive ganz wichtig!“

22-04-TdB-Sozialwahl-2023

Wahlaufruf zu den Sozialwahlen 2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Mai 2023 finden die nächsten Sozialwahlen statt. Dafür suchen wir bereits jetzt wieder interessierte Mitglieder, die in der Sozialversicherung etwas bewegen und sich für die Interessen der Versicherten einsetzen wollen.

Worum geht es?

Alle 6 Jahre werden die Vertreterversammlungen und Verwaltungsräte der Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungen in Deutschland neu gewählt. Diese set­zen sich aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen. Für den Kreis der Versicherten haben wir als Gewerkschaft die Möglichkeit, Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen.

Dies gilt etwa für die Audi BKK, BKK MTU, BKK ZF & Partner, Bosch BKK, Daimler BKK, Novitas BKK, SBK- Siemens Betriebskrankenkasse, SKD BKK, VIACTIV Krankenkasse, Be­rufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM).

Über unseren Dachverband, den Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), ha­ben wir zudem die Möglichkeit, Kandidaten*innen für die Rentenversicherungsträger von Bund und Ländern sowie für die AOK Baden-Württemberg, AOK Bayern, AOK Hessen, AOK Niedersachsen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, AOK Rheinland / Hamburg, IKK Süd­west, pronova BKK, der Unfallkasse Baden-Württemberg und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vorzuschlagen.

Voraussetzung für eine Kandidatur ist, dass Sie bei der CGM oder einer CGB-Mitgliedsge­werkschaft organisiert und Mitglied bzw. Versicherte*r des Trägers der Sozialversicherung sind, für den sie kandidieren wollen.

Wollen Sie sich sozialpolitisch für eine gute Versorgung der Versicherten und ihrer Ange­hörigen engagieren und denken Sie bereits über eine Kandidatur nach? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung! Bitte schicken Sie uns eine Mail mit Ihren Kon­taktdaten bis spätestens 30. April 2022 an

Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)
An­sprechpartner: Martin Gerhardt
Tel. 0711/2484788-0
E-Mail: info@cgm.de

Wir melden uns dann bei Ihnen und klären alle weiteren Schritte.

Herzliche Grüße
Ihre CGM

© Sonja Birkelbach - ADOBE STOCK 215791766

Hitze am Arbeitsplatz

Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz sind schnell eine Frage des Arbeitsschutzes. Hier ist besonders der Arbeitgeber in der Pflicht. Aber auch der Arbeitnehmer hat Möglichkeiten auf zu hohe Temperaturen zu reagieren. Jedoch ab einer bestimmten Temperatur automatisch für sich selbst Hitzefrei erklären darf er nicht.

 

Wie jedes Jahr klettern im Sommer die Temperaturen wieder in exotische Höhen. Auch an den Arbeitsplätzen geht es dann wieder heiß her. Generell ist bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz – wie bei vielen Fragen des Arbeitsschutzes – erstmal der Arbeitgeber gefordert. Der Arbeitnehmer kann hier unterstützen, indem er selbst die rechtlichen Grundlagen kennt und auf die Temperatur achtet.

 

ASR 3.5 ist die Grundlage

Geregelt wird das Thema Temperatur am Arbeitsplatz in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A 3.5, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht werden. Sowohl Arbeits- als auch Sozialräumen, wie Bereitschafts-, Erste-Hilfe-, Kantinen-, Pausen- und Sanitärräume, werden hier geregelt. Die Regelung befasst sich zunächst mit Räumlichkeiten, an die von der Betriebstechnik her keine besonderen Anforderungen an das Raumklima gestellt werden, wie zum Beispiel ein normaler Büroarbeitsplatz. Aber auch für Arbeitsräume, in denen das Raumklima durch Betriebstechnik/Technologie beeinflusst wird, enthält sie Hinweise.

Im Hinblick auf die Messung der Temperatur unterscheidet ASR A 3.5 in die vom Menschen empfundene Raumtemperatur, äußere oder innere Lufttemperatur und dem Klimasummenmaß. Die letztere setzt sich zusammen aus verschiedenen Größen, wie Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit und Wärmestrahlung. An Arbeitsplätzen mit hoher Luftfeuchtigkeit, Wärmestrahlung oder Luftgeschwindigkeit ist gegebenenfalls nach einem Klimasummenmaß die Bewertung vorzunehmen. Im Normalfall reicht jedoch die Lufttemperatur zur Beurteilung, ob an einem Arbeitsplatz eine angemessene Raumtemperatur vorhanden ist, aus.

 

26 ºC ist die erste Grenze

In Arbeits- und Sozialräumen sollte die Lufttemperatur 26 ºC nicht übersteigen. Jedoch ist dies nur eine Empfehlung. So besteht bei Überschreiten der 26 ºC im Innenraum noch keine Pflicht für den Arbeitgeber bestimmten Maßnahmen zu ergreifen. Empfohlen wird jedoch immer Maßnahmen gegen übermäßige Sonneneinstrahlung zutreffen. Die ASR 3.5 nennt hier beispielhaft bauliche Maßnahmen, wie das Einrichten von Vordächern, den Einsatz von Sonnenschutzverglasungen, die Installation von reflektierenden Vorrichtungen an den Fenstern oder die Bepflanzung vor Lichteinfall-Bereichen.

Wenn nun auch die Außenlufttemperatur über 26 ºC steigt, können Kollegen, die schwere körperliche Arbeit verrichten, Schutzkleidung tragen müssen oder gesundheitlich besonders hinsichtlich erhöhter Temperaturen Vorbelastet sind (Z.B. Schwangere oder Ältere), gefährdet sein. Hier müssen anhand der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

 

Über 30 ºC muss gehandelt werden

Wenn die Temperatur am Arbeitsplatz über 30 ºC steigt, muss der Arbeitgeber tätig werden. Er muss wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Belastung durch hohe Temperaturen zu reduzieren. Wie genau diese Maßnahmen aussehen müssen ist nicht vorgeschrieben. Als Beispiele werden genannt:

effektive Steuerung des Sonnenschutzes und der Lüftungseinrichtungen

Reduzierung der Abwärme von Anlagen und Geräten

Lüften in den frühen Morgenstunden

Verlagerung der Arbeitszeit durch Gleitzeitregelungen

Lockerung von Bekleidungsregelungen

Entwärmungsphasen durch Pausen in kühleren Räumen

Zur Verfügungstellung von Ventilatoren

 

»Bei Lufttemperaturen von mehr als +26 °C sollen, bei mehr als +30 °C müssen geeignete Getränke bereitgestellt werden.«

 

Konkreter ist die ASR 3.5 im Hinblick auf Getränke. „Bei Lufttemperaturen von mehr als +26 °C sollen, bei mehr als +30 °C müssen geeignete Getränke (z. B. Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung) bereitgestellt werden.“

Grundsätzlich gilt zwar immer laut ASR 3.5, technische oder organisatorische Maßnahmen sind gegenüber personenbezogenen vorzuziehen. Trotzdem gibt es keine Verpflichtung, Klimaanlagen oder Ventilatoren einzuführen.

 

Ab 35 ºC ist Arbeit unmöglich

Anders sieht es aus, wenn die Lufttemperatur am Arbeitsplatz über 35 ºC steigt. „Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne technische Maßnahmen (z. B. Luftduschen, Wasserschleier), organisatorische Maßnahmen (z. B. Entwärmungsphasen) oder persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Hitzeschutzkleidung), wie bei Hitzearbeit, nicht als Arbeitsraum geeignet.“ Jedoch dürfen diese besonderen Maßnahmen, zum Beispiel durch die Erhöhung der Luftfeuchtigkeit, nicht zu einer physischen Mehrbelastung für den Arbeitnehmern werden.

 

» Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum […] nicht als Arbeitsraum geeignet.«

 

Kein selbstständiges Hitzefrei

Hitzefrei darf sich der Arbeitnehmer zwar egal bei welcher Temperatur nicht selbstständig gönnen. Aber wer aufgrund von hohen Temperaturen bei der Arbeit unter gesundheitlichen Problemen wie Schwindel oder Kreislaufprobleme leidet, darf den Arbeitsplatz verlassen um Heim oder zum Arzt zugehen. In diesem Fall sind dann jedoch auch die entsprechenden Reglungen für den Krankheitsfall zu beachten.

 

Starke Unterstützung

Der Arbeitnehmer ist bei Problemen rund um das Thema Hitze nicht alleingelassen. Sollte es trotz all dieser Regelungen zu Problemen kommen, weil es zu heiß im Betrieb ist, ist das ein Thema für den Betriebsrat. Die Betriebsräte vor Ort vermitteln im Unternehmen und nehmen sich der Sorgen und Anliegen der Beschäftigten an, natürlich auch wenn es Probleme aufgrund zu heißer Temperaturen gibt.

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Der leise Abschied unserer Arbeitsplätze

Jetzt Kante zeigen: Für den Wirtschaftsstandort Deutschland

Made in Germany, das Gütesiegel der deutschen Wirtschaft hat ausgedient. Worauf es heute ankommt: Kosten einsparen, mehr Rendite einfahren und hohe Dividenden ausschütten. Der Preis: Die Verlagerung von immer mehr Arbeitsplätzen in andere Regionen. Die Politik schaut derweil tatenlos zu, wie Teile unserer Wirtschaft ausbluten und wie unsere Abhängigkeit von bestimmten Herstellerländern wächst.

Spitzentechnologien? Nicht mehr da!

Europa hat geschlafen, während sich Teile des asiatischen Raums zu Hightech-Standorten entwickelt haben. Das liegt nicht nur an niedrigeren Lohnkosten, sondern auch daran, dass der Staat diese Sparten kräftig subventioniert. In der Folge haben wir bei immer mehr Schlüsseltechnologien unsere führende Stellung verloren. Bestes Beispiel: Die Chip-Produktion. Alle maßgeblichen Chip-Produzenten sitzen in Asien und in den USA. Lieferengpässe in Folge der Corona-Pandemie bremsen jetzt nicht nur unseren Autoabsatz, sondern auch die Produktion anderer Elektrogeräte. Bleibt zu hoffen, dass der Vorstoß von Intel, in Deutschland ein riesiges Chipzentrum zu errichten, von der Politik mit den nötigen Subventionen unterstützt wird.

Mit Blick auf neue Absatzmärkte und kostengünstigere Produktionsbedingungen schmieden vor allem die deutschen Autobauer zunehmend globale Allianzen. Mit dramatischen Folgen für deutsche Arbeitnehmer. Der Smart wird bereits in China gebaut, ab 2024 will Daimler Motoren in China produzieren. Dafür wurde die Zusammenarbeit mit dem chinesischen Autobauer Geely, der zugleich Anteilseigner bei Daimler ist, kräftig ausgebaut.

Soziale Gerechtigkeit?  Aber nur, wenn’s passt!

Politiker und Unternehmer müssen zu ihrer Verantwortung stehen. Wollen wir wirklich zulassen, dass Forschung, Entwicklung und Produktion abwandern und wir so unser Know-how und unsere fachliche Kompetenz verlieren? Oder sollte die Politik verstärkt daraufhin wirken, dass diese drei Säulen unseres Wirtschaftsstandortes gebündelt im Land bleiben?

In welcher Welt wollen wir künftig leben? Wie wichtig sind uns die hohen Maßstäbe an Umweltschutz, Arbeitnehmerrechten und Menschenrechten. Weichen wir lieber in Länder aus, in denen wir diese Werte vernachlässigen können? Länder, in denen die Umweltschutzstandards niedrig sind und wo unsere Produktionsstätten in Zusammenhang gebracht werden mit verfolgten religiösen und ethnischen Minderheiten?

Wir sagen: NEIN!

Kante zeigen. Für die Welt. Für ein gerechtes Arbeitsleben. Für Menschenrechte.

Bemerkung: Quellen werden auf Anfrage zugeschickt.

 V.i.S.d.P.

Clara Specht

Hauptverwaltung Stuttgart

Jahnstr. 12
70597 Stuttgart

Telefon: 0711 248 47 88 24

E-Mail:
specht(at)cgm.de

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Koalitionsvertrag der Ampel – Gute Perspektiven für uns?

Der Koalitionsvertrag der zukünftigen Ampelkoalition enthält zentrale Punkte, die die uns angeschlossenen Branchen unmittelbar betreffen. Der Aufbruch Deutschlands in eine digitale Zukunft ist ein wichtiger Schwerpunkt, aber auch für die Themen Weiterbildung, Mitbestimmung oder mobiles Arbeiten wurden Perspektiven aufgezeigt. Wo gibt es positive Akzente, welche Punkte sind kritisch einzuschätzen und an welchen Stellen erwarten wir mehr Bewegung.                  

Eine kurze Bestandsaufnahme.

Die Nationale Weiterbildungsstrategie

Grundsätzlich begrüßen wir die Nationale Weiterbildungsstrategie. Die von uns vertretenen Branchen, insbesondere die Automobilbranche, sind vom digitalen Wandel stark betroffen. Lebenslanges Lernen ist jetzt für die meisten Arbeitnehmer eine Notwendigkeit. Von daher sehen wir die vorgestellten Fördermöglichkeiten als wichtige Schritte in die richtige Richtung. Ein gesetzlich garantiertes Recht auf Weiterbildung wäre aber wünschenswert; es würde weitere Chancen erhöhen, Barrieren abbauen und dadurch den deutschen Arbeitsmarkt deutlich aufwerten.

Wir fordern insbesondere mehr Qualifizierungen für Menschen, die schon länger im Beruf stehen. Sie haben häufig das Nachsehen, während Lehrpläne für Ausbildungsberufe stetig an die aktuellen technischen Entwicklungen angepasst werden. Kurse im Bereich der Produktionssysteme, Warenwirtschaftssysteme, Fahrzeugelektronik oder Programmierung schaffen eine wichtige Voraussetzung für die digitalen Anforderungen. Da Englisch zunehmend Unternehmenssprache wird, halten wir außerdem eine fachspezifische Sprachförderung für essenziell, damit alle Arbeitnehmer Teil der globalisierten Arbeitswelt bleiben.

Ein wichtiges Anliegen ist uns die Weiterbildung zum Meister. Diese Qualifizierung ermöglicht Arbeitnehmern ohne akademischen Abschluss den beruflichen Aufstieg. Wir setzen uns für eine bessere finanzielle Unterstützung und ein ausreichendes Zeitfenster ein, um mehr Meisterabschlüsse zu ermöglichen.

Der Mindestlohn

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro angehoben wird. Eine grundsätzlich positive Maßnahme, denn in Deutschland sind rund zehn Millionen Menschen im Niedriglohnsektor beschäftigt. Betroffen sind vor allem Frauen, Alleinerziehende, Ostdeutsche und Menschen mit Migrationshintergrund. Bedenklich ist aber, dass die Tariflohnstruktur in Deutschland dadurch stark in Bewegung gerät. Die Löhne für Ungelernte und Fachkräfte nähern sich immer weiter an. Deshalb fordern wir Arbeitgeber dazu auf die Löhne der Fachkräfte so weit anzuheben, dass der Abstand gewahrt wird, der nötig ist, um Menschen zu signalisieren, es lohnt sich, eine Ausbildung oder Qualifizierung zu absolvieren.

Die Tarifautonomie

Bereits seit einigen Jahren ist eine steigende Tarifflucht zu beobachten. Die gewerkschaftliche Arbeit, das Engagement für gute Tarifabschlüsse und die Stärkung der Tarifautonomie sind davon stark bedroht. Hier haben die Koalitionspartner das Problem erkannt, müssten aber einen konkreten Maßnahmenkatalog erarbeiten, um dem entgegenzusteuern.

Des Weiteren sieht der Koalitionsvertrag vor, dass die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an einen „repräsentativen“ Tarifvertrag der jeweiligen Branche gebunden sein muss. Das Kriterium der „Repräsentativität“ wird hierbei nicht weiter definiert und lässt damit einen Spielraum für willkürliches Handeln zu. Unternehmen, die sich durch einen Haustarifvertrag mit fairen und sicheren Arbeitsbedingungen auszeichnen, werden so von der öffentlichen Auftragsvergabe ausgeschlossen. Diese Vorgehensweise betrachten wir als nicht akzeptabel!

Mitbestimmung

Der Betriebsratsarbeit werden mehr Rechte und Möglichkeiten eingeräumt. Betriebsräte können jetzt selbst entscheiden, ob sie analog oder digital arbeiten. Auch die im März anstehenden Betriebsratswahlen sollen online abgehalten werden können. Dies ist zunächst ein Pilotprojekt. Das ist begrüßenswert, in einem digitalen Zeitalter unter Corona-Bedingungen aber auch kein bahnbrechendes Novum.

Dazu passt, dass auch die Gewerkschaften mehr virtuelle Befugnisse bekommen. Sie haben jetzt das Recht auf einen digitalen Zugang in den Betrieben. In Zeiten von Homeoffice ist das begrüßenswert, denn wie sonst sollen Gewerkschaften über ihre Arbeit informieren und neue Mitglieder anwerben.

Arbeitszeit und Arbeitsort

Flexible Arbeitszeitmodelle sollen künftig ermöglicht werden. Arbeitnehmer können nun leichter durchsetzen, im Homeoffice zu arbeiten, und das mobile Arbeiten soll EU-weit unproblematisch sein. Die organisatorischen Anforderungen an die Arbeitgeberpflichten werden erheblich reduziert. Das passt nun das Homeoffice endlich an die betrieblichen Realitäten an.

Am Grundsatz des Acht-Stunden-Tages wird zunächst festgehalten. Aber schon 2022 soll eine befristete Regelung eingeführt werden, die über Tarifverträge eine Aufweichung dieser Regel ermöglicht. Damit könnte die derzeitige Höchstarbeitszeit von zehn Stunden pro Tag überschritten werden. Im Sinne der Arbeitnehmergesundheit ist diese Regelung sehr kritisch zu sehen.

Fazit: Die Koalition hat sich das Thema Digitalisierung als ein Kernthema der nächsten vier Jahre auf die Fahne geschrieben. Das ist gut, denn der digitale Wandel beeinflusst unsere Arbeitswelt. Darauf muss mit politischen Wegmarken reagiert werden. Gute Ansätze lassen sich bei den Themen Weiterbildung, Mitbestimmung und mobilem Arbeiten erkennen. Vieles davon wurde aber zu zaghaft angepackt und bedarf einer deutlichen Schärfung.

Bemerkung: Quellen werden auf Anfrage zugeschickt.

 V.i.S.d.P.

Clara Specht

Hauptverwaltung Stuttgart

Jahnstr. 12
70597 Stuttgart

Telefon: 0711 248 47 88 24

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Traifbaustelle als Schriftzug auf einem Sperrband. ©TMC-Fotografie.de - ADOBE STOCK - 294561854

Reallohnverlust vermeiden

Die Große Tarifkommission der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) hat ihre Tarifforderungen für die Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie 2022 verabschiedet.

Wie eine repräsentative Umfrage unter den CGM-Mitgliedern aus der Metall- und Elektroindustrie ergeben hat, sollte in dieser Tarifrunde der Fokus auf einer deutlichen Entgelterhöhung liegen. Weit über 50 % der Teilnehmer fordern eine deutliche Anhebung der Grundentgelte um 6 bis 8 %. Insgesamt hat die Umfrage ergeben, dass darauf geachtet werden muss, dass der durch die derzeitige hohe Inflationsrate hervorgerufene Kaufkraftverlust kompensiert wird.

Es sollte eine eher kurzfristige Laufzeit von 9 bis maximal 12 Monaten gewählt werden. Somit würde „auf Sicht gefahren“ – idealerweise haben sich im nächsten Jahr die Lieferketten wieder stabilisiert, die Auseinandersetzungen in der Ukraine beruhigt und die Inflation bewegt sich wieder auf einem deutlich niedrigeren Niveau.

Durch ein derartiges Verhandlungsergebnis kann weiterer Reallohnverlust bei den Beschäftigten vermieden werden. Tarifliche Einmalzahlungen, wie es diese in den letzten Tarifrunden gegeben hat, werden entschieden abgelehnt. Da es die letzte tabellenwirksame Erhöhung 2018 gab, ist es jetzt dringend geboten, hier endlich wieder tätig zu werden.

Einzelne – flankierende und die Tarifautonomie wahrende – Unterstützung von staatlicher Seite wird begrüßt; wie beispielsweise durch zusätzliche steuerfreigestellte Sonderzuwendungen, vergleichbar mit den Corona-Beihilfen, oder in Form von Energiegeld. Um den Arbeitnehmern langfristig mehr Netto vom Brutto zu belassen, wird der Staat außerdem aufgefordert, die steuerlichen Progressionsverläufe abzuflachen.

Zudem wird angeregt, den Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (TV AVWL) zu stärken und hier die Sätze zu verdoppeln.