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MINDESTLOHN-RICHTLINIE DER EU ZWINGT DEUTSCHLAND ZUM HANDELN


CGB FORDERT ERLASS EINES GEWERKSCHAFTSGESETZES

Am 15.09.2022 hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit eine Mindestlohnrichtlinie abgesegnet, mit der die Mindestlöhne in den Mitgliedsstaaten angehoben und die Tarifverhandlungen gestärkt werden sollen. Mit der Verabschiedung durch den EU-Rat am 04.10.2022 hat die Richtline Rechtskraft erlangt und muss nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Der Bremer CGB-Landesvorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft Peter Rudolph fordert dazu den Erlass eines Gewerkschaftsgesetzes, dass die Rechtstellung der Gewerkschaften, die Anforderungen an ihre Tariffähigkeit sowie die Voraussetzungen und Grenzen von Arbeitskampfmaßnahmen regelt und Einschränkungen der grundgesetzlich verankerten Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie durch Richterrecht und hier insbesondere durch gesetzes-übersteigende Rechtsfortbildung Einhalt gebietet.

Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zur Erhöhung der Tarifbindung Aktionspläne zu erstellen, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt. Von dieser Quote ist Deutschland mit einer Tarifbindung von lediglich 43 Prozent meilenweit entfernt. Politik und Rechtsprechung haben vielmehr durch ihre Entscheidungen maßgeblich dazu beigetragen, dass die Tarifbindung in Deutschland rückläufig ist. Das 2015 von der Großen Koalition beschlossene und rechtlich umstrittene Tarifeinheitsgesetz, das aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits 2017 nachgebessert werden musste, legt fest, dass in einem Betrieb keine konkurrierenden Tarifverträge zur Anwendung kommen können, sondern der Tarifvertrag der Organisation mit den meisten Mitgliedern im Betrieb. Das Gesetz behindert damit die Tarifarbeit und Entwicklung kleiner Gewerkschaften und damit den Gewerkschaftspluralismus.

Ähnlich verhält es sich mit der sogenannten Mächtigkeitsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), auf deren Grundlage verschiedenen Gewerkschaften in Deutschland im Laufe der Jahre die Tariffähigkeit aberkannt und damit ihre wesentlichste Arbeitsgrundlage entzogen wurde.

Letztes Opfer des BAG war die seit Jahrzehnten erfolgreich im Tarifgeschäft tätige Berufsgewerkschaft DHV, der trotz ihrer Tarifführerschaft im privaten Bankgewerbe aufgrund ihres nach Meinung des Gerichts nicht ausreichenden Organisationsgrades in anderen Tarifbereichen die Tariffähigkeit abgesprochen wurde. Einige tausend Beschäftigte verloren damit ihren tarifvertraglichen Schutz, den ihnen die Tarifverträge der DHV gewährt hatten. Die BAG-Entscheidung des BAG erfolgte dabei auf keiner gesetzlichen Grundlage, sondern lediglich auf Basis der vom Gericht in den 1950er-Jahren selbst entwickelten Mächtigkeits-Rechtsprechung.

Peter Rudolph: „Da das BAG nicht bereit ist, seine aufgrund des geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrades in Deutschland seit langem überholte Mächtigkeits-Rechtsprechung aufzugeben, sollte der Gesetzgeber handeln und ein Gewerkschaftsgesetz erlassen. Spätestens dann, wenn die Mindestlohnrichtlinie greift und die Bundesregierung in einem Aktionsplan konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Tarifbindungsquote von 80 Prozent festlegen muss, wird die Mächtigkeits-Rechtsprechung ohnehin ad absurdum geführt, da Gewerkschaften dann defacto dazu gezwungen werden, Tarifverträge auch in Bereichen abzuschließen, in denen sie den für die Tariffähigkeit vom BAG geforderten Organisationsgrad nicht nachweisen können. Im Zweifel droht dann auch DGB-Gewerkschaften der Verlust ihrer Tariffähigkeit.“

P r e s s e d i e n s t
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22. Bundesgewerkschaftstag der DHV

wurde geprägt von der Sorge um den Frieden und die wirtschaftliche und soziale Zukunft

Der 22. ordentliche Bundesgewerkschaftstag der Berufsgewerkschaft DHV, der vom 3. bis 5.11.2022 unter dem Motto „Frieden, Freiheit und soziale Sicherheit – DHV!“ im Arvena-Park-Hotel in Nürnberg stattfand, wurde geprägt von der Diskussion um die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die Sorge um den Weltfrieden. Die Delegierten verabschiedeten mit großer Mehrheit einen Leitantrag, in dem sich der Bundesgewerkschaftstag mit der ukrainischen Partnergewerkschaft VOST VOLYA und deren Kampf für Frieden und den Erhalt der demokratischen Rechte solidarisiert.

Die DHV macht sich in dem Positionspapier weiterhin für bezahlbare Energie stark. Dazu fordert die Gewerkschaft, die Mehrwertsteuer auf Gas dauerhaft und nicht nur bis Ende 2024 von 19 auf 7 Prozent zu senken. Zudem erwartet die DHV, dass auch die Mehrwertsteuer auf Strom und Heizöl von 19 auf 7 Prozent abgesenkt wird.

Neben der bereits beschlossenen Gaspreisbremse, die nach Auffassung der DHV nicht erst ab März greifen darf, bedarf es nach Meinung der Gewerkschaft auch einer finanziellen Entlastung für Haushalte, die mit Heizöl oder anderen Energieträgern heizen sowie angesichts der hohen Treibstoffkosten einer Anhebung der Entfernungspauschale für den Hin- und Rückweg zur Arbeit auf 50 Cent je gefahrenen Kilometer.

Die Möglichkeit zum Weiterbetrieb der letzten drei verbliebenen deutschen Atomkraftwerke wurde vom Gewerkschaftstag ausdrücklich begrüßt, wobei die trotz der nicht absehbaren weiteren Entwicklung der Energiekrise festgelegte Begrenzung der Option auf das Frühjahr 2023 als wenig sinnvoll erachtet wurde.

Vor dem Hintergrund der einsetzenden wirtschaftlichen Rezession hat der Bundesgewerkschaftstag die vorgesehene Verlängerung der Regelung zum Kurzarbeitergeld begrüßt und vergleichbare Lohnersatzleistungen auch für Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber gefordert.

Sorge bereitet der DHV die Mietpreisentwicklung in vielen Ballungsräumen. Die Delegierten des Gewerkschaftstages beschlossen einen Antrag, in dem gefordert wird, die Möglichkeiten der Finanzämter, steuerlich auf die Mietpreisgestaltung von Vermietern Einfluss zu nehmen, schnellstmöglich unterbunden, zumindest eingeschränkt werden. Hintergrund: In verschiedenen Großstädten wie z.B. Berlin, Hamburg und München hatten Finanzämter Vermieter steuerlich zusätzlich belastet, weil sie Wohnungen für Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet hatten.

Bei den Wahlen zum fünfköpfigen Hauptvorstand der Berufsgewerkschaft gab es keine Überraschungen. Bei lediglich einer Enthaltung wurde Henning Röders aus Hamburg in seinem Amt als Bundesvorsitzender bestätigt. Mit jeweils großer Mehrheit wurden auch seine Stellvertreterin, die CGB-Bundesgeschäftsführerin Anne Kiesow aus Berlin, der Vorsitzende der Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit, Jörg Steinbrück aus Berlin, sowie der Betriebsratsvorsitzende des DRK Kreisverbands Geithain, Andreas Müller, wiedergewählt. Neu im Hauptvorstand ist der Hannoveraner Konzernbetriebsratsvorsitzende der Versicherungsgruppe TALANX AG mit mehr als 12.000 Beschäftigten, Matthias Rickel. Des Weiteren wurde der Saarländer Hans-Rudolf Folz in den neuen DHV-Hauptvorstand kooptiert.

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