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Schulterschluss von ver.di und FfF

Schulterschluss von ver.di und FfF Oder: Wie war das doch noch gleich?

Wie war das doch noch gleich mit dem Spruch „Bedenke, mit wem du dich verbündest und
zusammen demonstrierst!“?

Es war schon skurril zu sehen, wie ver.di mit der Fridays for Future Bewegung und der fragwürdigen vom Verfassungsschutz beobachteten Antifa zusammen unter dem Ziel des Klimaschutzes stolz und ohne jegliche Distanzierung marschierte. Schon dieser denkwürdige Schulterschluss löste bei Gewerkschaftern und Demokraten V erblüffung und Sprachlosigkeit aus.

Natürlich spielt der „Klimaschutz“ in jedem wirtschaftlichen Handeln eine wichtige Rolle, die nicht aus den Augen verloren werden darf. Andere Dinge, wie die Wirtschaftlichkeit und die Umsetzbarkeit der Forderungen dürf en aber auch nicht aus dem Blickfeld geraten. Wandert unsere Industrie nach China oder in Länder ab, die erheblich günstigere Energiepreise und Konditionen
anbieten, verlieren wir damit auch unsere notwendigen Frachtaufträge. Damit haben wir nichts gewonnen.

Die Bilder, wie die ver.di mit den sogenannten „Aktivisten“ der „Letzten Generation“, sprich den verharmlosend titulierten „Straßenklebern“ gemeinsame Sache macht, um ihre eigene Schwäche in der Lohnauseinandersetzung zu kaschieren, macht fassungslos und spricht Bände.

Ver.di, sind politische Streiks nicht verboten? Ist euch bewusst, dass diese „Aktivisten“ in den Medien unverhohlen aussagen, dass es schon sein kann, dass es bei ihren Rechtsbrüchen durch die Straßenblockaden zu Todesfällen kommen kann , etwa weil Rettungskräfte nicht rechtzeitig zum Einsatzort kommen?

Ist euch auch bewusst, dass die Abschaffung der Sozialen Marktwirtschaft und die Einführung eines grünen Sozialismus, was immer diese Utopie auch sein mag, deren Ziel ist? Habt ihr euch eigentlich mal gefragt, wie das vorsätzliche Verursachen eines stundenlangen Verkehrsstaus und klimaschädlicher Stop and go Verkehr dem Klima nutzen kann?

Wir als Interessenvertreter der Arbeitnehmerseite sollten immer darauf achten, dass wir uns niemals einer politisch fragwürdigen Organisation unterordnen. Wir brauchen eine kluge Vertretung der Arbeitnehmerinteressen, die alle Aspekte, die für die Beschäftigten wichtig sind, im Auge hat. Dazu gehören selbstverständlich der Klimaschutz und die berechtigten Forderungen der
Arbeitnehmer, aber eben auch die legitimen Interessen der Wirtschaft. Nur in dieser Gemeinsamkeit kann Zusammenarbeit auch funktionieren.

Eure und nur eure Interessen vertretende Fachgewerkschaft GTL!

Impressum:

Fachgewerkschaft für Arbeitnehmer des Transport- und Logistikgewerbes (GTL)

V.i.S.d.P.:
Reinhard Assmann, GTL

TELEFON:   +49 [0] 20 34 84 56 207
FAX:             +49 [0] 20 34 84 56 394
MOBIL:        +49 [0] 15 90 65 41 915
E-MAIL:        r.vuellings@gtl-web.de
WEB:            www.gtl-web.de
ADRESSE:    Postfach 100333 | 46523 Dinslaken

22-04-TdB-Sozialwahl-2023

Sozialwahlen 2023

BUNDES-VIZE DER CGB/CDA-ARBEITSGEMEINSCHAFT KRITISIERT SOZIALWAHLBLOCKADE VON ARD UND ZDF UND FORDERT DIE AUSSTRAHLUNG VON INFO-SPOTS

Peter Rudolph, stellvertretender Vorsitzende der CGB/CDA-Bundesarbeitsgemeinschaft und Mitglied der
Vertreterversammlung der Verwaltungsberufsgenossenschaft, hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
der ARD sowie dem ZDF vorgeworfen, nur unzureichend über die in diesem Frühjahr anstehenden
Sozialwahlen zu informieren. Er forderte die Sender zur Ausstrahlung von Sozialwahl-Werbespots auf.

Rudolph: „Durch die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung können die Versicherten die Geschicke ihres
Versicherungsträgers mitbestimmen. Dies betrifft auch den Haushalt, der allein bei der Deutschen Rentenversicherung
Bund 174 Mrd. Euro umfasst und damit mehr als jeder Länderhaushalt.

Die Sozialwahlen sind mit mehr als 52 Millionen wahlberechtigten Versicherten und Rentnern die drittgrößten
Wahlen in Deutschland. Es ist ein Skandal, dass ausgerechnet die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und TVSender,
die sich über die Gebühren aller Bürger finanzieren, ihrem Informationsauftrag gegenüber den
Wahlberechtigten nicht nachkommen. Einerseits kritisieren sie in ihren Sendungen die niedrige Wahlbeteiligung
bei den Sozialwahlen und verurteilen die sogenannten Friedenswahlen, andererseits leisten sie durch
ihre Blockadehaltung selbst einer niedrigen Wahlbeteiligung Vorschub und stellen die Selbstverwaltung in der
Sozialversicherung damit infrage. Wenn bei den letzten Sozialwahlen, die im Jahre 2017 stattgefunden
haben, nur rund 30 Prozent der Wahlberechtigten ihr Wahlrecht wahrgenommen haben, tragen die öffentlichrechtlichen
Sender hierfür eine erhebliche Mitverantwortung.

Da die Sozialwahlen nur alle sechs Jahre stattfinden und überwiegend per Briefwahl durchgeführt werden,
wissen viele Versicherte und Rentner nicht von ihrem Wahlrecht und ihren damit verbundenen Einflussmöglichkeiten.
Sie sind daher auf Wahlbekanntmachungen und Informationen angewiesen.“

Die CGB/CDA-Bundesarbeitsgemeinschaft verweist darauf, dass nicht bei allen Sozialversicherungsträgern in
diesem Jahr Urwahlen stattfinden. Dort, wo sich die vorschlagsberechtigten Organisationen bereits im Vorfeld
über die zukünftige Sitzverteilung eigen konnten, entfällt die Wahlhandlung und es kommt zur sogenannten
Friedenswahl, bei der die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten als gewählt gelten.

Bei den großen bundesweit tätigen Sozialversicherungsträgen wie Deutsche Rentenversicherung Bund und
den gesetzlichen Krankenkassen Barmer, DAK, HKK, KKH und TK kommt es jeweils zu Urwahlen. Die
Wahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten ohne gesonderte Anforderung per Post. Versandzeitraum ist
bei der Deutschen Rentenversicherung Bund der Zeitraum 20. bis 27.April. Wahlberechtigte, die bis zum 11.
Mai 2023 noch keine Wahlunterlagen erhalten haben, können noch bis spätestens 19. Mai einen Antrag auf
Ausstellung und Übersendung der Wahlunterlagen stellen. Wahltermin selbst ist der 31.Mai. Bis zu diesem
Termin müssen die Wahlbriefe beim Versicherungsträger eingegangen sein.

Die 22 Millionen Wahlberechtigten der Ersatzkrankenkassen müssen nicht von der Briefwahl Gebrauch machen.
Sie haben erstmalig auch die Möglichkeit, ihre Stimme online abzugeben. Auch hier ist der Stichtag der
31.Mai.Wirtschaft im entscheidenden Maße abhängt.

Liste 11: Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands – CGB – in der Deutschen Rentenversicherung Bund

Impressum:

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)

Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB)          Telefon 0421 / 32 33 31                   Pressedienst
Landesverband Bremen                                                           Telefax 0421 / 32 33 21                   V.i.S.d.P. Peter Rudolph
Kirchhuchtinger Landstraße 170                                            e-Mail CGB-Bremen@t-online.de    Telefon 0178 – 71 95 570
28259 Bremen                                                                          Internet http://www.cgb.info            http://www.cgb.info