Auch wenn es knapp ist...

... die CGBCE ist für Sie da!

Bei geringem Einkommen bietet die CGBCE ihren Mitgliedern die Möglichkeit, den Beitrag zu mindern.

Der Beitragsnachlass kann jederzeit unter Vorlage der Gehaltsabrechnung, des aktuellen Rentenbescheids, des aktuellen Einkommensteuerbescheids oder gleichermaßen aussagekräftiger Unterlagen bei der zuständigen Geschäftsstelle beantragt werden. Er ist nicht zeitlich begrenzt und kann solange in Anspruch genommen werden, wie der entsprechende Nachweis erbracht werden kann.

Arbeitnehmer und Betriebsräte
Der monatliche Mindestbeitrag beträgt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit von weniger als

2.250 € brutto: 15 €
2.000 € brutto: 13 €
1.750 € brutto: 11 €
1.500 € brutto: 9 €

Senioren
Der monatliche Mindestbeitrag beträgt bei Einkünften aus gesetzlichen, betrieblichen und privaten Renten von weniger als

1.100 € brutto: 6 €.

Weitere Informationen zur Unterstützungsgrenze und den Voraussetzungen finden Sie in der aktuellen Beitrags- und Leistungsordnung.