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Reform der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung, die zu 100 Prozent von den Arbeitgebern getragen wird, steht vor einer entscheidenden Neuordnung.
Die Bundesregierung hatte nicht zuletzt auf Druck aus dem Arbeitgeberlager hinsichtlich der Reduzierung der Lohnszusatzkosten für 2007 eine Reform angekündigt.
Eckpunkte, die eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hierzu erarbeitete, sind mittlerweile veröffentlicht worden und betreffen das Leistungs- und Organisationsrecht.
Aus gewerkschaftlicher Sicht bleibt festzuhalten:

  • Eine weitgehend am bisherigen Branchenzuschnitt orientierte Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften muß aufrecht erhalten werden.

  • Eine über die vorgeschlagene Aufhebung des Vorrangs der Unfallrenten vor den Altersrenten und eine Konzentration der Unfallrenten auf den Ausgleich des Erwerbsschadens beispielsweise hinausgehende weitere Straffung des Leistungskatalogs, wie sie vom Zentralverband des Deutschen Handwerks verlangt wird, ist abzulehnen.

Insoweit begrüßt die CGBCE, dass die von der Wirtschaft geforderte Herausnahme der sogenannten nicht betriebsveranlassten Wegeunfälle (Fahrten zu und von der Arbeitsstätte nach Hause) im Eckpunktepapier keine Berücksichtigung fand.

 

 
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