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Die  richtige Altersrente wählen – Altersrente für Frauen

Deutsche Rentenversicherung Bund teilt mit:

In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es derzeit fünf Arten von Altersrenten mit ganz unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen. Sie können alle auch von Frauen beansprucht werden. Doch eine ist allein für Frauen reserviert: „Die Altersrente für Frauen“.

Wesentliche Voraussetzung ist, dass die Frauen nach dem 40. Lebensjahr noch mindestens 10 Jahre und einen Monat versicherungspflichtig gearbeitet haben. Welche Voraussetzungen außerdem erfüllt sein müssen, weiß Dr. Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:
„Die Frauen müssen vor dem 1. Januar 1952 geboren und mindestens 60 Jahre alt sein. Außerdem müssen sie eine Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt haben. Diese 15 Jahre und das schon eingangs erwähnte Erfordernis, mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge nach dem 40. Geburtstag, werden selbstverständlich in der Hauptsache durch Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung erfüllt.

Die Rentenversicherung honoriert aber auch andere Leistungen, die oft von Frauen geleistet werden:
„Dazu gehören aber auch Zeiten einer Kindererziehung, der nicht erwerbsmäßigen Pflege einer pflegebedürftigen Person, des Erhalts von Sozialleistungen wie etwa Arbeitslosengeld. Die Altersrente für Frauen kann zwar frühestens ab dem 60. Lebensjahr bezogen werden, aber nur noch mit Abschlägen, denn auch hier ist die Altersgrenze zwischenzeitlich auf 65 Jahre angehoben worden.

Wie hoch der Abschlag ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Die Höhe des Rentenabschlags richtet sich immer nach dem Geburtsjahr und dem Geburtsmonat und betrifft Frauen der Geburtsjahrgänge ab Januar 1940. Frauen, die vom Dezember 44 bis einschließlich Dezember 51 geboren sind, müssen generell den maximalen Abschlag von 18 Prozent in Kauf nehmen, wenn sie mit 60 in Rente gehen wollen.
Für die Geburtsjahrgänge 1952 und jünger ist diese Rentenart weggefallen.

Entscheidungshilfen für die Beantragung der richtigen Altersrente mit oder ohne Abschlag geben die fachkundigen Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung kostenlos in den wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen. Alle Adressen findet man auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de.


 
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